Bautzen - Ein unbedachtes Experiment hat dem Angelverein „Oberland“ jetzt eine saftige Geldbuße eingebracht. Der Verein hatte 160 Afrikanische Welse in den Rosensee gesetzt, ohne die notwendige Genehmigung einzuholen. Diese Entscheidung wurde nun vor dem Amtsgericht Bautzen verhandelt.
Der Vereinsvorsitzende André Redmann war vor Gericht und musste sich für die Aktion verantworten. Die Gerichtsentscheidung kam schnell: 1500 Euro müssen die Petrijünger bezahlen, eine Summe, die für einen kleinen Verein nicht unerheblich ist. Diese Strafe resultiert aus der Unterlassung, eine behördliche Genehmigung einzuholen, die für das Aussetzen der exotischen Fische erforderlich ist.
Der Hintergrund des Vorfalls
Der Sinn hinter der Aktion war ursprünglich gut gemeint. Der Verein, der aus 130 Mitgliedern besteht, darunter etwa 20 Kinder und Jugendliche, wollte den Jüngsten etwas Besonderes bieten. Im Sommer 2023 wurden die Afrikanischen Welse eingesetzt, die bekannt sind für ihre große Größe und Beschaffenheit. Diese Fische können bis zu 1,70 Meter lang und bis zu 60 Kilogramm schwer werden. Besonders lecker und fast grätenfrei gelten sie als geeignete Speisefische für Kinder.
Bis zum Ende des Sommers waren beinahe alle Welse von den Anglern gefangen worden. Der Rest wurde im Herbst abgefischt, was auch nötig war, da der See für eine Sanierung ohnehin bis auf den Grund abgelassen wurde. Bei erster Überlegung schien alles nach Plan zu laufen.
Doch dann kam die böse Überraschung: Das Verhalten des Vereins blieb nicht unbemerkt. Damit derartige Fische bei Wassertemperaturen unter 10 Grad nicht eingehen, ist eine staatliche Genehmigung erforderlich, die die Mitglieder des Vereins offenbar nicht beantragt hatten. Dies führte schließlich zu einer Anzeige und der Forderung der Fischereibehörde, die Strafe auf 2000 Euro festzulegen, was die rechtlichen Konsequenzen für die unautorisierte Aktion verdeutlichte.
Im Gericht argumentierte Andreas Redmann: „Das wussten wir leider nicht“, und betonte das Fehlen von Informationen über die gesetzlichen Anforderungen. Er führte aus, dass sich die Angler im Vorfeld erkundigt hätten, jedoch keinen Anlass für eine Genehmigung sahen.
Die zuständige Fischereibehörde brachte jedoch ins Spiel, dass solche Aktionen für gewerbliche Fischereibetriebe in offenen Gewässern zulässig sind, nicht jedoch für Angelvereine. Dieses Missverständnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen offenbarte, wie komplex und verwinkelt die Gesetze bezüglich des Fischbesatzes in Deutschland sind.
Die Folgen für den Verein
Die Geldstrafe wurde schließlich vom Amtsgericht auf 1500 Euro gesenkt, was trotz der Minderung eine erhebliche Summe für den Verein darstellt. Redmann klagte, dass die Mittel bereits für andere Projekte innerhalb des Vereins eingeplant waren, insbesondere für die Jugendförderung. Somit wirkt sich diese Entscheidung nicht nur auf die Finanzen, sondern auch auf die Fördermöglichkeiten des Vereins aus.
Der Fall ist ein eindeutiges Beispiel dafür, wie wichtig es ist, sich vor der Durchführung bestimmter Handlungen über die geltenden Gesetze und Vorschriften im Klaren zu sein. Ein Missverständnis kann zu hohen finanziellen Belastungen führen, die das Vereinsleben erheblich beeinträchtigen können. Dies zeigt sich auch in den Erfahrungen des Angelvereins „Oberland“, dessen Absichten am Ende sowohl für die Fische als auch für die Vereinsmitglieder zur Falle wurden.
Für die Angelgemeinde in der Region und darüber hinaus ist dieser Vorfall eine mahnende Erinnerung an die Notwendigkeit der Einhaltung von Vorschriften, die für den Schutz von Tieren und deren Lebensraum gedacht sind. Es bleibt abzuwarten, welche Lehren der Verein aus dieser Situation ziehen wird und wie sich das auf die zukünftige Arbeit im Sinne der Jugendförderung auswirken wird.
Für weiterführende Informationen und Details zu dieser Thematik finden sich umfassende Berichte, auf www.tag24.de.
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