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Asylbewerber in Sachsen-Anhalt: Pflicht zur Arbeit oder Kürzung der Leistungen?

Asylbewerber in Sachsen-Anhalt stehen vor Leistungskürzungen, nachdem 32 von ihnen die angebotene Arbeit verweigert haben, während der Landtag am Freitag über die Zukunft der Arbeitsverpflichtung diskutiert.

Magdeburg – In Deutschland wird derzeit heftig diskutiert, ob Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet werden sollten. Dieser Streitpunkt steht auf der Agenda des Landtags von Sachsen-Anhalt, der am Freitag zu einer Anhörung zusammenkommt. Einige Landkreise des Bundeslandes haben bereits erste Schritte unternommen und Erfahrungen in der Arbeitsintegration von Asylbewerbern gesammelt.

Im Burgenlandkreis beispielsweise sollen Asylbewerber bei der Pflege öffentlicher Plätze, der Reinigung von Friedhöfen sowie anderen gemeinnützigen Tätigkeiten unterstützen. Eine Sprecherin des Landkreises berichtete, dass aktuell 28 Personen tätig sind, während 32 weitere die angebotene Arbeitsaufnahme abgelehnt haben. Die Weigerung, diese Arbeitsangebote anzunehmen, hat direkte Konsequenzen: Die Leistungen werden gekürzt.

Arbeitsverweigerung und Sanktionen

Die Verantwortlichen betonen, dass die Sanktionen nicht nur eine Bestrafung darstellen sollen, sondern auch eine Maßnahme, um Struktur in den Alltag der Flüchtlinge zu bringen. Laut Ariane Berger, der Geschäftsführerin des Landkreistags Sachsen-Anhalt, gehe es darum, pragmatische Ansätze zu finden, die es Asylbewerbern ermöglichen, schneller in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. „Der Fokus darf nicht allein auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegen“, so Berger.

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Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Asylbewerber in den letzten Monaten aktiv am Hochwasserschutz mitgewirkt, indem sie Sandsäcke geräumt haben. 64 Personen waren für diese wichtigen Aufgaben verpflichtet worden, jedoch haben 25 von ihnen die Teilnahme abgelehnt. Neun dieser Abweisungen wurden als gerechtfertigt anerkannt, während die übrigen 16 Personen mit einer Kürzung ihrer Leistungen rechnen müssen. Diese Kürzungen betragen im Falle alleinstehender Erwachsener beinahe die Hälfte, von 460 Euro auf 228 Euro, und gelten für drei Monate.

Auch im Landkreis Stendal gibt es ähnliche Praktiken. Hier arbeiten Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften, indem sie pflegerische, unterhaltende und reinigende Aufgaben übernehmen. Diese Arbeiten sollen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Statistiken über die genaue Anzahl der verweigernden Asylbewerber sind jedoch nicht verfügbar, was die Transparenz in dieser Debatte mindert.

Insgesamt zeigen die praktischen Erfahrungen der Landkreise, dass nicht alle Asylbewerber bereit sind, diese Arbeitsangebote anzunehmen, was zu einer intensiven Diskussion über die Integration und die Verantwortung von Asylbewerbern führt. Die aktuellen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt könnten dabei richtungsweisend für ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern sein.

Für weitere Informationen zu diesem Thema sind die aktuellen Berichterstattungen auf www.tag24.de verfügbar.

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