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Zollkontrollen in Halle: Illegale Prostitution aufgedeckt

Kontrollen im Prostitutionsgewerbe in Halle (Saale)

10.08.2024 – 06:30

Hauptzollamt Magdeburg

Halle (Saale) (ots) – Eine Reihe von Kontrollen im Bereich des Prostitutionsgewerbes in Halle (Saale) hat zu mehreren strafrechtlichen Verfahren geführt. Die Maßnahmen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg in Zusammenarbeit mit der Landespolizei durchgeführt.

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Ermittlungen und Ergebnisse der Kontrollen

Am 1. August 2024 wurden hierbei vier Modelwohnungen besucht, in denen die Zollbeamten fünf Personen trafen, die in der Prostitution tätig waren. Nur zwei dieser Personen konnten ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Da alle Beteiligten ohne gültige Arbeitserlaubnis waren, wurden Ermittlungen gegen die vietnamesischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eingeleitet, so Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.

Zusätzlich fanden bereits am 17. Juli 2024 Kontrollen in zwei nicht angemeldeten Prostitutionswohnungen statt. Während dieser Überprüfungen wurden erneut Verstöße festgestellt. Dabei wurden zwei thailändische und eine vietnamesische Staatsangehörige vorgefunden, die ebenfalls ohne Erlaubnis arbeiteten. Auch hier folgten Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Erwerbstätigkeit.

Relevanz der Kontrollen und Ausblick

Diese Ereignisse stellen nicht nur einen Verstoß gegen das Prostitutionsgesetz dar, sondern beleuchten auch ein größeres Problem im Hinblick auf den Schutz von Menschen in der Sexarbeit. Die Ermittlungsergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit, das Prostitutionsgewerbe transparenter und sicherer zu gestalten. Durch die Zusammenarbeit der Behörden wird ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Menschenhandel und illegaler Erwerbstätigkeit unternommen.

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Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass eine der beschuldigten Personen in Plauen weiterhin der Prostitution nachging. Diese wurde am 25. Juli 2024 durch die Landespolizei Sachsen vorläufig festgenommen. Die zuständige Ausländerbehörde beantragte daraufhin einen Haftbefehl zur Abschiebung.

Wichtige Anlaufstellen für Betroffene

Die aktuellen Entwicklungen im Prostitutionsgewerbe und die darauf folgenden Maßnahmen zeigen, wie wichtig es ist, dass Betroffene von illegalen Strukturen Unterstützung erhalten. Es ist entscheidend, dass sich Personen in schwierigen Situationen an geeignete Stellen wenden, um rechtliche Hilfe und Schutz zu finden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 – 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell

– NAG

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