Mansfeld-SüdharzNordhausen

Kraniche im Anflug: Schutzmaßnahmen für die Goldene Aue starten jetzt!

Bis Ende Dezember liegt das Schutzgebiet für bis zu 40.000 Rastende Kraniche in der Goldenen Aue zwischen Kelbra und Auleben, während der Landkreis Nordhausen strenge Regeln erlässt, um die beeindruckenden Vögel vor Störungen zu bewahren – eine wichtige Maßnahme im Naturschutz, die Besuchern nur fertige Perspektiven aus der Ferne erlaubt!

In den nächsten Wochen wird die Goldene Aue zu einem wichtigen Rastplatz für Kraniche, die auf ihrem langen Flug in den Süden sind. Bis zu 40.000 dieser majestätischen Vögel legen hier einen Zwischenstopp ein, um ihre Kräfte für die weitere Reise zu regenerieren. Der Stausee Kelbra und die angrenzenden Felder bieten die ideale Umgebung, damit die Kraniche in Ruhe rasten können.

Um diesen wertvollen Lebensraum zu schützen, haben die Behörden des Landkreises Nordhausen zusammen mit dem benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz einen wichtigen Schritt unternommen. Sie haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Oktober in Kraft tritt und die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Kraniche regelt. Diese Verfügung verbietet bis Ende Dezember den Zutritt und das Befahren des Gebiets in der Goldenen Aue, welches durch die Bahnstrecke im Norden, die Landkreisgrenze im Osten, den Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden sowie die Landesstraße L2079 eingegrenzt wird.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise

Von den Betretungsverboten ausgenommen sind einige spezifische Bereiche, wie der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben sowie die Aumühle. Auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte des Geländes dürfen weiterhin Zugang erhalten. Landwirtschaftliche Arbeiten sind ebenfalls möglich, doch es wird dringend empfohlen, auf das Mitbringen von Hunden zu verzichten, da diese die Kraniche erheblich stressen können. Die Empfindlichkeit dieser Vögel gegenüber Störungen erfordert besonders viel Rücksichtnahme.

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Für Naturfreunde, die das beeindruckende Schauspiel der Kraniche dennoch erleben möchten, gibt es einige Empfehlungen. Die Untere Naturschutzbehörde rät, das Treiben der Vögel nur aus der Ferne zu beobachten. Vogelbeobachtungsstationen am Stausee bieten sich dafür an. Bei Wanderungen sollten die beschilderten Wege nicht verlassen und laute Geräusche vermieden werden. So bleibt der wichtige Lebensraum der Kraniche geschützt und die Tiere können in Ruhe rasten.

Wer an einer geführten Tour interessiert ist, hat die Möglichkeit, an den Kranichwanderungen im Naturpark Kyffhäuser teilzunehmen. Dort können Interessierte unter fachkundiger Anleitung mehr über die Lebensweise und den Zug der Kraniche erfahren. Die aktuellen Vertriebskanäle sowie die Termine für die geführten Wanderungen finden sich auf der Website des Naturparks, www.naturpark-kyffhaeuser.de.

Zusammengefasst stehen die kommenden Monate im Zeichen der Kraniche. Der Schutz ihrer Raststätte in der Goldenen Aue ist von hoher Wichtigkeit, nicht nur für die Tiere selbst, sondern auch für das ökologische Gleichgewicht der Region. Die erlassenen Maßnahmen der beiden Landkreise sind ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass diese majestätischen Vögel ungestört ruhen können und somit gut auf ihre weitere Reise vorbereitet sind. Informationen über die Schutzmaßnahmen und die Beobachtungsmöglichkeiten findet man auch auf www.nnz-online.de.


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