Magdeburg

Widerspruch von Krätschmann abgewiesen: Klage vor Verwaltungsgericht steht an

Der Bernburger Stadtrat hat am 3. September 2023 den Widerspruch von Jacqueline Krätschmann gegen die Feststellung eines Hinderungsgrundes für ihr Mandat mit 25 Stimmen zurückgewiesen, womit der Weg für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg frei ist und rechtliche Klarheit geschaffen werden soll.

In einer kürzlichen Sitzung des Stadtrates von Bernburg hat man am 3. September den Widerspruch von Jacqueline Krätschmann mit einer deutlichen Mehrheit von 25 Stimmen zurückgewiesen. Lediglich drei Mitglieder stimmten dagegen, und es gab drei Enthaltungen. Bemerkenswert ist, dass keine Wortmeldungen während dieser Sitzung geäußert wurden. Das Gremium folgte damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung und ebnete den Weg für mögliche rechtliche Schritte.

Durch die Ablehnung ihres Widerspruchs hat Jacqueline Krätschmann die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht in Magdeburg Klage einzureichen. Die parteilose Einzelkandidatin hat erklärt, diesen rechtlichen Weg beschreiten zu wollen. Ihre Zulassung zur Wahl wurde unter dem Vorbehalt erteilt, dass sie ihr Mandat nicht annehmen könne, sollten Hinderungsgründe bestehen. Ein solcher Hinderungsgrund wurde bereits am 4. Juli festgestellt, was zu dem Bescheid führte, gegen den sich der Widerspruch richtet.

Hintergrund zu Jacqueline Krätschmann

Jacqueline Krätschmann, die bei der Wahl am 9. Juni 1.517 Stimmen erhielt, ist als Leiterin des Hortes der Grundschule „Franz Mehring“ in Bernburg tätig. Diese Position wird von den Stadtverantwortlichen als ein Hinderungsgrund für die Annahme des Mandats betrachtet. Krätschmann argumentiert jedoch, dass sie lediglich eine leitende Funktion im pädagogischen Bereich ausübt. Wesentliche Entscheidungen in Bezug auf ihre Aufgaben könne sie nicht ohne Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern in der Hauptverwaltung treffen.

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Laut der Stadtverwaltung verfügt Krätschmann zwar über Mitwirkungsrechte, insbesondere bei Einstellungen. Nach der Probezeit kann sie eine Einschätzung abgeben, inwieweit eine neue Fachkraft geeignet ist. Trotzdem betrachtet der Stadtrat diese Rolle als konfliktbeladen, weshalb man ihr eine Mandatsübernahme verweigert hat.

Rechtliche Herausforderungen und Klärung

Klaus Hohl, der Hauptamtsleiter und Wahlleiter, sieht in dem Beschluss des Stadtrates eine Möglichkeit, rechtliche Klarheit zu schaffen. Seiner Meinung nach gibt es keine andere Chance, um durch eine Klage rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Schritt des Stadtrates könnte somit wegweisend sein, da er nicht nur an den individuellen Fall von Krätschmann gebunden ist, sondern auch die Vorgehensweise und die rechtlichen Grundlagen für künftige Wahlen betreffen könnte.

Die Entscheidung des Stadtrates und die bevorstehende rechtliche Auseinandersetzung werfen essentielle Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Wahlkandidaturen auf, insbesondere wenn hauptamtliche Positionen im öffentlichen Dienst betroffen sind. Diese Entwicklungen könnten signifikante Auswirkungen auf die politische Landschaft in Bernburg haben und möglicherweise auch andere Kandidaten in ähnlichen Situationen betreffen. Während Jacqueline Krätschmann nun den Weg über das Gericht sucht, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Präzedenzfälle möglicherweise gesetzt werden.

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– NAG

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