Magdeburg, eine Stadt erschüttert von einem schrecklichen Ereignis, das nie hätte passieren dürfen. Die Tragödie am Weihnachtsmarkt, die fünf unschuldige Menschenleben forderte und 200 Verletzte hinterließ, sorgt nun für großes Aufsehen. Hätte es diese verhängnisvolle Lücke nicht gegeben, wäre es nie zu dieser Katastrophe gekommen, so die Erkenntnis der Ermittler, die jetzt Stadtverwaltung und Polizei unter die Lupe nehmen. Am Tatort, direkt neben der Glühwein-Pyramide, hätte definitiv keine fünf Meter breite Lücke sein dürfen, durch die der Todesfahrer Taleb Al-Abdulmohsen (50) mit seinem BMW ungehindert rasen konnte.
Der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg liegen Anzeigen gegen die besagten Behörden vor. Wie BILD berichtet, wird ihnen Beihilfe zum Mord in fünf Fällen und zur Körperverletzung in mindestens 200 Fällen vorgeworfen. Verantwortlich für die Anzeige ist das Kriminalistische Institut Jena e.V., das diesen schweren Vorwurf erhebt: „Beihilfe zu einer Straftat durch Unterlassung“, so der Vorsitzende Dieter Siegel. Ginge es nach ihm, hätten einfache Maßnahmen wie mobile Sperren oder abgestellte Fahrzeuge das Blutbad verhindert.
Die strafrechtliche Dimension
Die Empörung des Magdeburger Rechtsanwalts Dr. Adam Ahmed lässt keine Zweifel aufkommen. In seiner Forderung, die Staatsanwaltschaft müsse nun wegen fahrlässiger Tötung ermitteln, spricht er deutliche Worte. Während die Verantwortlichen der Polizei strafrechtliche Verantwortung übernehmen müssen, liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einsatzleiter vor Ort, der die unerklärliche Lücke im Sicherheitskonzept zu verantworten hätte. Warum blieb die kritische Zufahrt ungeschützt, wo doch ein Polizeifahrzeug als Barriere geplant war?
Das Innenministerium reagiert kühl: Sprecherin Patricia Blei erklärt, dass das Polizeirevier Magdeburg eine Einsetzkonzeption erstellt hätte, jedoch blieb die Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge ungeklärt. Ein Versprechen, das den Überlebenden und den Angehörigen der Opfer nur schwer tröstet.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Die juristischen Nachspiele könnten nicht nur strafrechtlicher, sondern auch zivilrechtlicher Natur sein. Anwalt Norman Synek erklärt, dass die Opfer und deren Angehörige Schadenersatzklagen in Betracht ziehen könnten. Die Frage einer möglichen Amtshaftung steht im Raum, und wäre abhängig von den konkreten Umständen jedes einzelnen Betroffenen.
Die Magdeburger Weihnacht, die zum Albtraum wurde, wirft lange Schatten. Die Fahrbahnlücke, die eine Todesfahrt mitten durch ein friedliches Treiben auf dem Weihnachtsmarkt ermöglichte, wird nun als Symbol eines kolossalen Sicherheitsversagens verstanden. Die BILD beschreibt, wie die Kontroversen um das unzureichende Sicherheitskonzept weiter schwelen und das Vertrauen in die Institutionen auf eine harte Probe gestellt wird.
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