Saarpfalz-Kreis

„Soldatenstreit in Steingaden: Gewalt nach feucht-fröhlicher Feier“

Im Februar 2023 kam es in Steingaden, Oberbayern, zu einem gewalttätigen Vorfall unter Bundeswehrsoldaten, der nun im Amtsgericht Weilheim mit Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte endete, nachdem sie wegen Schlägerei während einer militärischen Zusammenkunft verurteilt wurden.

Im Februar 2023 ereignete sich ein Vorfall in Oberbayern, der auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Feier unter Soldaten appearing könnte, sich aber schnell in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwandelte. Durante einer Veranstaltung anlässlich der Militärseelsorge im Gemeinschaftshaus in Steingaden traten Soldaten der Bundeswehr aus verschiedenen Einheiten in einen Konflikt, der schließlich am Amtsgericht Weilheim vor Gericht landete.

An diesem Abend trafen sich rund 25 bis 30 Soldaten aus zwei Gruppen: Die eine Hälfte kam von der Universität der Bundeswehr in München, während die andere aus der rheinland-pfälzischen Kaserne in Zweibrücken stammte. Während der Feierlichkeit kam es zu einer vermischten Gesellschaft, die zunächst harmonisch und ausgelassen erschien, aber gegen Ende der Nacht umschlug.

Eskalation der Gewalt

Die Schlägerei begann gegen eins Uhr nachts, als nur noch vier Personen im Raum waren: zwei Geschädigte und zwei Angeklagte. Der erste Geschädigte, ein 23-jähriger Soldat, berichtete, dass die Situation ab dem Moment, als ein 23-jähriger Angeklagter begann, unangemessene Bemerkungen zu machen, schnell eskalierte. Der Vorfall eskalierte weiter, als der 30-jährige Beschuldigte ihn plötzlich unvermittelt ins Gesicht schlug. „Das kam sehr unerwartet“, erinnerte sich der Geschädigte.

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Der 21-jährige Neubiberger, der ebenfalls angegriffen wurde, schilderte, wie er bei dem Vorfall zu Boden ging und die Angreifer dennoch nicht von ihm abliessen. Diese stürzten sich weiterhin auf ihn, was zu erheblichen Verletzungen führte, darunter auch eine Schädelfraktur. „Ich habe nur versucht, meinen Kopf zu schützen“, sagte er und zeigt damit die brutale Natur des Vorfalls.

Wie sich herausstellte, war dies jedoch nicht das Ende der Auseinandersetzung. Nach einer kurzen Unterbrechung und der Frage nach dem Grund für die Aggression attackierte der 30-jährige Angeklagte den 21-Jährigen mit einem Kopfstoß. Letztlich war es ein Kamerad, der den ausrastenden 30-jährigen vom weiteren Handeln abhielt, was möglicherweise schlimmeres verhinderte.

Rechtliche Folgen und Geständnisse

Im Nachgang zu dieser gewaltsamen Nacht stellte sich eine merkwürdige Stimmung unter den Beteiligten ein. Zur Entschuldigung kam es erst während des Prozesses, in dem die beiden Angeklagten schließlich ihre Schuldgeständnisse ablegten und Schmerzensgeld in Höhe von dreistelligen Beträgen an die Geschädigten zahlten. Für den Geschädigten war dies eine Art Schlussstrich unter den Vorfall – „Ich wünsch‘ euch nur das Beste“, sagte er und reichte den Angeklagten die Hand.

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Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung waren sich in ihren Einschätzungen der Tat einig, was die Schuld der Angeklagten anging. Dennoch gab es unterschiedliche Vorstellungen über das passende Strafmaß. Während die Verantwortung auf beiden Seiten anerkannt wurde, wurde der 30-jährige Zweibrücker zu zwölf Monaten und sein Homburger Komplize zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Homburger eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen und der 30-Jährige hat 100 Stunden Sozialdienst abzuleisten.

Der Fall verdeutlicht nicht nur die Risiken von alkoholbedingten Übergriffen, sondern stellt auch die Frage nach dem Verhalten und der Verantwortlichkeit von Soldaten innerhalb ihres eigenen Kreises. In einer Gemeinschaft, die auf Kameradschaft und Vertrauen basiert, kann das plötzliche Auslösen von Gewalt fatale Folgen haben. Welche Maßnahmen zur Prävention und Auffrischung von Anstand und Verhalten in solchen Institutionen sinnvoll sind, bleibt eine wichtige Debatte.

Der Kontext militärischer Gemeinschaften

Oberbayern ist nicht nur bekannt für seine herrliche Landschaft, sondern auch für die Präsenz mehrerer militärischer Einrichtungen, darunter die Universität der Bundeswehr in München und die Kaserne in Zweibrücken. Diese Ausbildungsstätten sind nicht nur Orte der militärischen Ausbildung, sondern auch für kameradschaftliche Veranstaltungen, die oft als Bindemittel zwischen Soldaten unterschiedlicher Herkunft dienen. In der Schilderung des Vorfalls zeigt sich, wie schnell eine vermeintlich harmlose Zusammenkunft von Soldaten in Gewalt umschlagen kann, was Fragen zu den Dynamiken innerhalb solcher Gemeinschaften aufwirft.

Dennoch ist die militärische Gemeinschaft oft auch geprägt von strengen Verhaltensregeln und einem Kodex der Disziplin, die im besten Fall solche Vorfälle verhindern sollten. Das Verhalten der Angeklagten steht dabei in starkem Kontrast zu den ethischen Standards, die für die Bundeswehr und ihre Soldaten aufgestellt sind. Die militärische Ausbildung lehrt nicht nur militärische Techniken, sondern auch Führungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten, die in solchen Momenten entscheidend sein sollten.

Relevante Statistiken zu Gewalt unter Soldaten

Laut einer Studie des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Jahr 2020 gab es in Deutschland insgesamt 1.350 Fälle von körperlicher Gewalt unter Soldaten im Jahr 2019. Diese Zahl verdeutlicht, dass der Vorfall in Oberbayern nicht isoliert ist, sondern vor einem Hintergrund häufiger werdender Aggression und Gewaltbereitschaft innerhalb der Truppe betrachtet werden muss.

Ein weiterer Aspekt, der die Problematik hebt, ist das Thema Alkoholmissbrauch in der Bundeswehr. Studien belegen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Soldaten während oder nach Alkoholkonsum gewalttätiges Verhalten zeigt. Grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol in geselligen Runden unter Soldaten nicht unüblich. In diesem speziellen Fall wird berichtet, dass Alkohol während der Feierlichkeiten konsumiert wurde, was möglicherweise zur Eskalation der Situation beigetragen hat.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass auch wenn einzelne Vorfälle wie der in Steingaden bedauerlich sind, sie in einem größeren Kontext von Gewalt und Alkoholmissbrauch in der militärischen Gemeinschaft gesehen werden müssen. Zugleich kann hier die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen und Schulungsprogrammen innerhalb der Bundeswehr deutlich werden.

Der rechtliche Rahmen und die Konsequenzen des Vorfalls

Der rechtliche Rahmen für militärische Disziplinarmaßnahmen ist in Deutschland klar definiert. Soldaten unterliegen dem Wehrstrafgesetz, das spezifische Regelungen für Vergehen und Straftaten innerhalb der Bundeswehr vorsieht. Der Fall der beiden Soldaten in Oberbayern wirft auch Fragen zur Verantwortung und den Konsequenzen von Gewalt im militärischen Kontext auf. Die Bewährungsstrafen, die den Angeklagten auferlegt wurden, sind ein Beispiel für das strafrechtliche Vorgehen, das trotz des geforderten Schmerzensgeldes und der sozialen Arbeit, auch präventiv wirken sollte.

Zusätzlich sind die sozialen Auswirkungen einer solchen Verurteilung nicht zu unterschätzen. Eine mögliche „unehrenhafte Entlassung“ aus der Bundeswehr, wie im Fall des 30-jährigen Angeklagten angedeutet, kann weitreichende Folgen für die berufliche und persönliche Zukunft des Soldaten haben. Diese Dimension sollte in der Diskussion um die Folgen solcher gewaltsamen Vorfälle nicht übersehen werden, da Sicherheit und Integrität innerhalb der Bundeswehr nicht nur eine Frage der Disziplin, sondern auch des Vertrauens und der Teamarbeit sind.

Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

– NAG

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