SaarbrückenSaarland

EDEKA Snack Balls: Achtung vor Metallsplittern – Rückrufinfo

Teaser: Aufgrund der Entdeckung von Metallsplittern ruft EDEKA seit dem 5. September 2024 in Saarbrücken die „Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao“ zurück, die ernsthafte Verletzungen verursachen könnten, und fordert Käufer auf, das Produkt umgehend zurückzugeben.

Ein alarmierender Rückruf hat die Verbraucher im Saarland und darüber hinaus aufgeschreckt. Die EDEKA Snack Balls mit Datteln, Haselnüsse und Kakao könnten eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellen. Hier sind die wesentlichen Informationen, die Kundinnen und Kunden beachten sollten.

06. September 2024 um 05:30 UhrSaarbrücken

Die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern hat am 5. September 2024 eine Warnung veröffentlicht, die vor dem Verzehr der EDEKA Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao eindringlich mahnt. Grund dafür sind die möglichen Inhalte von Fremdkörpern, speziell Metallsplittern, die ernsthafte Verletzungen hervorrufen könnten.

Kurze Werbeeinblendung

Lebensmittelqualität hat für viele Käufer höchste Priorität. Leider können sich bei der Produktion jedoch Prozesse einschleichen, die die Sicherheit der Produkte gefährden. In diesem Fall sind die betroffenen Snack Balls in EDEKA-Filialen und Marktkaufgeschäften verkauft worden.

Betroffene Produkte und ihre Risiken

Die Snack Balls kommen in einer 145 g Verpackung und besitzen ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 1. März 2025. Verbraucher, die diese Snacks in ihren Einkaufswagen gelegt haben, sollten besonders vorsichtig sein. Der Verzehr kann zu schweren inneren Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen, was äußerst gefährlich ist.

Insgesamt wurden die Produkte in einer Vielzahl von Bundesländern geliefert, darunter: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Was tun, wenn man die Snacks gekauft hat?

Glücklicherweise wurde das Produkt bereits aus dem Verkauf genommen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die gefälschten Snacks erworben haben, können diese problemlos ohne Vorzeigen eines Kassenbons in einem Geschäft zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis zurückerstattet. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass keine weiteren Personen dem Risiko ausgesetzt sind.

Um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, sollten Verbraucher aufmerksam sein und regelmäßig die Warnungen auf Seiten wie lebensmittelwarnung.de prüfen, die aktuelle Informationen zu Lebensmittelrückrufen bereitstellt. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen Wert auf gesunde Ernährung legen, sind solche Rückrufe ein bedeutender Schritt zur Erhaltung dieser Standards.

– NAG

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"