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Rutschiger Gehweg: Sturzopfer fordert 80.000 Euro Schmerzensgeld!

Lügde/Detmold. In der frostigen Winterzeit sind die Gehwege oft rutschig, und das kann schwerwiegende Folgen für Passanten haben. Jetzt steht ein Fall vor dem Landgericht Detmold auf der Agenda, bei dem es um die Verantwortung und mögliche Schadenersatzforderungen aufgrund eines Unfalls geht.

Der Vorfall, um den es hier geht, ereignete sich vor einigen Jahren: Ein Kläger aus der Region Linsburg, nahe Nienburg/Weser, war auf einem nicht geräumten Grundstück ausgerutscht. Die Verletzungsfolgen waren gravierend: Er erlitt eine Bänderkapselverletzung sowie einen Bruch des fünften Mittelfußknochens seines linken Fußes.

Hohe Forderungen des Klägers

Das Amtsgericht Blomberg hatte dem Kläger bereits für die Zeitspanne von Februar 2015 bis Februar 2017 Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen. Doch anscheinend hielt der Kläger diesen Betrag für nicht ausreichend. Daraufhin klagte er vor dem Landgericht Detmold auf eine erdrückende Summe: mindestens 80.000 Euro an zusätzlichem Schmerzensgeld, sowie rund 100.000 Euro zur Deckung von Verdienstausfall und Kosten im Haushalt.

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Für gewöhnlich liegt die Schmerzensgeldhöhe bei vergleichbaren Verletzungen in der Nähe von 25.000 Euro. Höhere Beträge werden vor allem bei schweren Verletzungen wie Amputationen vergeben, die an die 92.000 Euro erreichen können. Um seine hohen Forderungen zu rechtfertigen, verwies der Kläger darauf, dass er an einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS) leide. Dies führt zu dauerhaften Schmerzen im linken Fuß. Um seinen Alltag zu meistern, benötige er eine Vielzahl von Medikamenten, und in der Regel sei er auf einen Rollstuhl angewiesen, da ihm das Gehen mit Hilfe von Krücken oft nicht möglich sei.

Gutachter findet keine Beeinträchtigungen

Im Zuge des Verfahrens wurde ein orthopädischer Sachverständiger herangezogen, um die Verletzungen und die anschließenden Beschwerden zu begutachten. Überraschenderweise stellte der Gutachter während seiner Untersuchung fest, dass es keinerlei Anhaltspunkte für das vom Kläger angegebene CRPS gab. Er fand keine Hinweise auf Muskelgewebeschwund oder Funktionsverluste an Fuß- und Zehengelenken, die typischerweise auftreten, wenn eine Gliedmaße weniger belastet wird.

Der Gutachter berücksichtigte auch die Haut des klägerischen Fußes: Diese sollte, laut medizinischen Standards, glänzender und dünner erscheinen sowie weniger Schwielen aufweisen als der gesunde Fuß. Tatsächlich wies die Untersuchung sogar darauf hin, dass der Kläger seinen linken Fuß vollständig belastete, was durch eine kräftige Fußsohlenbeschwielung und eine gut entwickelte Bein- sowie Fußmuskulatur belegt wurde. Diese Ergebnisse ließen darauf schließen, dass der Kläger möglicherweise nicht die Wahrheit über die Schwere seiner Beschwerden gesagt hatte.

Infolge dieser Erkenntnisse sprach die Kammer dem Kläger lediglich 4.400 Euro zusätzliches Schmerzensgeld sowie 12.144,83 Euro für Verdienstausfälle zu. Für die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger zudem selbst aufkommen. Der Kläger hat mittlerweile Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt, womit der Fall weiterhin offen bleibt.

Details zu diesem Sachverhalt werden weiterhin spannend verfolgt, wie www.dewezet.de berichtet.


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Lügde, Deutschland
Quelle
dewezet.de

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