In Winterbach stehen bedeutende Veränderungen bevor, nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, die Hauptsatzung zu ändern. Eine der auffälligsten Änderungen ist, dass es in der neuen Wahlperiode keinen Ortsbeigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich mehr geben wird. Dies bedeutet auch, dass die damit verbundene Aufwandsentschädigung wegfällt. Der Rat hat in seiner Sitzung diesen und weitere Beschlüsse gefasst, die auf die aktuelle demografische Situation des Dorfes reagieren.
Der bisherige Erste Beigeordnete, Hans Schneble, der über 25 Jahre entscheidend an der gemeindlichen Entwicklung mitgewirkt hat, wird nach Ablauf der letzten Wahlperiode nicht mehr kandidieren. Dies sorgt für ein Umdenken innerhalb der Gemeindeverwaltung, da die Regelung bezüglich eines eigenen Geschäftsbereichs in der Satzung gestrichen wurde. Zukünftig können die Ratsmitglieder eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Euro pro Jahr erwarten, was im Vergleich zur vorherigen Regelung eine Erleichterung des Verwaltungsaufwands mit sich bringt.
Einwohnerzahl mit Folgen
Die Zahl der Ratsmitglieder wurde mit der jüngsten Kommunalwahl von zwölf auf acht reduziert. Hauptgrund dafür ist die Einwohnerzahl des Dorfes, die am Stichtag genau bei 499 lag. Damit wurde die erforderliche Anzahl von 500 Einwohnern für zwölf Sitze nicht erreicht. Tragisch ist, dass ein Bewohner sich kurz vor der Stichtagszählung amtlich abgemeldet hat, was die Situation verschärft hat. Ortsbürgermeister Andreas Weizel äußerte Bedauern über diesen Umstand, da eine größere Bürgerbeteiligung für die positive Entwicklung des Dorfes wichtig ist.
Die Änderungen in der Aufwandsentschädigung und der Ratsstruktur sind auch eine Folge des zunehmenden Verwaltungsaufwands, der mit jeder Sitzung verbunden ist. So wird die pauschale Entschädigung von 80 Euro als Schritt in Richtung einer kosteneffizienteren Handhabung gewertet. Für den Ortsbürgermeister wurde zudem die Wertgrenze für Aufträge, die er in eigener Regie vergeben darf, von 750 auf 1000 Euro angehoben. Dies soll ihm mehr Spielraum in der Verwaltung und der Durchführung von Projekten verschaffen.
Zusammengefasst hat die Reduzierung der Ratsmitglieder und die Streichung des Beigeordnetenpostens nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die zukünftige Beteiligung der Bürger und die Effizienz der Gemeindevertretung. Diese Entscheidungen stehen im direkten Zusammenhang mit den demografischen Veränderungen in Winterbach, die der Gemeinderat in seiner Arbeit stets im Blick behalten muss. Die neuen Bedingungen sollen eine anpassungsfähigere Verwaltung ermöglichen und die Bürger dazu ermutigen, sich aktiv in die Dorfgemeinschaft einzubringen.
Die Hintergründe zu diesen Änderungen sind im Artikel von www.rheinpfalz.de nachzulesen.