Zweibrücken

Alkoholexzesse in Gaststätte: 32-Jährige vor Gericht verurteilt!

Alkohol-Eskalation in Waldfischbach-Burgalben: Eine 32-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, nachdem sie in einer Gaststätte bei 1,83 Promille ausrastete, die Bedienung beleidigte und mit einem Glas attackierte - nun drohen ihr sieben Monate Bewährungsstrafe!

Ein Vorfall in Waldfischbach-Burgalben, der an Halloween stattfand, hat heftige rechtliche Konsequenzen für eine 32-jährige Frau.

In einer Gaststätte der Verbandsgemeinde kam es zu einem ernsten Zwischenfall, der schließlich vor das Gericht führte. Die Beschuldigte wurde wegen mehrerer Delikte angeklagt, darunter Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der Vorfall ereignete sich, als sich der Abend dem Ende zuneigte und ein lautstarker Streit zwischen der Frau und einem anderen Gast ausbrach.

Zeugen berichteten, dass die Angeklagte in einem Zustand war, der durch übermäßigen Alkoholkonsum bedingt war. Laut der 43-jährigen Bedienung, die während des Vorfalls versuchte, die Situation zu deeskalieren, fühlte sich die Frau benachteiligt und reagierte aggressiv. Als sie aufgefordert wurde, die Gaststätte zu verlassen, weigerte sie sich und versuchte, die Gläser mitgehen zu lassen, die sie für ihr Getränk benutzt hatte. Daraufhin eskalierte die Situation weiter.

Kurze Werbeeinblendung

Der überraschende Verlauf des Prozesses

Die Konfrontation endete damit, dass die 32-Jährige die Bedienung, die versuchte, sie zu beruhigen, mit einem Glas angriff. Ein Zeuge berichtete, dass sie den Inhalt des Glases über den Kopf der Bedienung schüttete, was zu einem minimalen Kratzer auf deren Brille führte. Die Situation spitzte sich zu, und zwei Gäste mussten eintreten, um die Angeklagte aus der Gaststätte zu bringen.

Das Amtsgericht erkannte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für die Frau. Als Maßnahme wurde angeordnet, dass sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss und dass ihr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird. Der Richter stellte fest, dass die alkoholbedingte Enthemmung eine Rolle spielte, da die Angeklagte mit einem Alkoholgehalt von 1,83 Promille erwischt wurde, jedoch keine Ausfallerscheinungen zeigte. Es wurde auch angenommen, dass der Wurf gezielt war. Nach Berücksichtigung ihrer sozialen Umstände und da es sich um ihr erstes Delikt handelte, wurde die Strafe ausgesetzt.

Der Verteidiger der Angeklagten plädierte auf Freispruch, indem er argumentierte, dass die Verletzung der Bedienung auf einer „ungewollten Bewegung“ beruhte und daher eine Bestrafung nicht erforderlich sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob es zu einem zweiten Verfahren kommen wird.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"