In Pirmasens sorgt das Finanzamt für Alarmstimmung: Eine neue Betrugsmasche macht sich breit, bei der gefälschte Steuerbescheide verschickt werden. Diese Strategie reiht sich nahtlos in bereits bekannte Methoden von Betrügern ein, die versuchen, mit Telefonanrufen, SMS, E-Mails oder gefälschten QR-Codes an das Geld ahnungsloser Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Die jüngsten gefälschten Bescheide werden postalisch versendet und täuschen vor, offizielle Dokumente des Finanzamts zu sein.
Um den Betrug zu erkennen, informiert das Finanzamt die Bevölkerung über die detaillierten Merkmale dieser Fälschungen. Die gefälschten Schreiben wurden in mehreren Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, entdeckt. Dabei erhalten Menschen vermeintliche Post vom Finanzamt, die eine Zahlungsaufforderung auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe enthält. Echter Alarm, denn es handelt sich laut der Behörde ausschließlich um Betrug.
Merkmale gefälschter Steuerbescheide
Die Behörde rät, besonders misstrauisch zu sein, selbst wenn ein Bescheid auf den ersten Blick echt aussieht. Zu den häufigsten Schwächen dieser Fälschungen gehören unter anderem falsche Angaben in der Adresse, ein nicht existierender Kontakt, sowie fehlerhafte oder gar nicht übereinstimmende Steuernummern. Auch die von den Betrügern angegebene Internetseite (www.finanzverwaltungen.de) ist falsch.
Besonders irritierend: Im Adressfeld werden die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ in kleiner Schriftgröße angegeben, was der Realität nicht entspricht. Auch Stempel und das Logo des Bundesadlers am Ende des Schreibens sind nicht original. Ein weiteres Indiz für Fälschungen ist das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung, die in realen Dokumenten enthalten sein sollte.
Ein weiteres Warnsignal ist die angegebene Kontoverbindung. Sollte diese von einer Bank stammen, deren Sitz außerhalb des jeweiligen Bundeslandes liegt, ist Vorsicht geboten. Die Behörde warnt eindringlich, solche Differenzen zu beachten.
Was ist zu tun?
Das Landesamt für Steuern empfiehlt den Bürgern, besonders wachsam bei dem Erhalt von Steuerbescheiden zu sein. Ungewöhnliche Erscheinungsformen oder widersprüchliche Informationen sind klare Hinweise auf einen möglichen Betrug. Es wird geraten, die Angaben wie Steuernummer und Finanzamt mit vorher angesehenen Bescheiden abzugleichen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, bevor Zahlungen getätigt werden.
Zudem erinnert die Behörde daran, dass im Falle eines SEPA-Mandats Zahlungen automatisch abgebucht werden. Die Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens könnte dazu beitragen, Betrug durch fehlerhafte Zahlungsaufforderungen zu verhindern. Insbesondere sind die Bürger aufgerufen, im Falle eines gefälschten Steuerbescheids sofort die Polizei zu benachrichtigen, um rasch gegen die Betrüger vorzugehen.
Weitere Informationen dazu bietet der Artikel von www.rheinpfalz.de.
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