DonnersbergkreisRheinland-Pfalz

Wahlberechtigte in Donnersbergkreis: Frist zur Briefwahl läuft!

Im Donnersbergkreis, einem Landkreis in Rheinland-Pfalz, steht eine wichtige Wahl bevor. Am 10. November erhalten die wahlberechtigten Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme für die neuen kommunalen Beiräte für Migration und Integration abzugeben. Diese Wahlen spielen eine bedeutende Rolle, da die Beiräte dazu beitragen sollen, die Integration und das Zusammenleben von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.

Die besondere Regelung in diesem Jahr: Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Alle Wahlberechtigten werden bis zum 31. Oktober ihre Wahlscheine sowie die notwendigen Unterlagen, einschließlich Stimmzettel, per Post erhalten. Sollten diese bis zu dem angegebenen Datum nicht angekommen sein, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu wenden, um die fehlenden Unterlagen zu beantragen.

Wahlberechtigte Gruppen

Wer darf also an dieser Wahl teilnehmen? Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner im Donnersbergkreis, was auch Doppelstaatler, Staatenlose sowie Spätaussiedler umfasst. Wichtig ist zudem, dass diese Wahlberechtigten am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Doch das ist noch nicht alles: Auch die Kinder dieser wahlberechtigten Gruppen dürfen ihre Stimme abgeben, vorausgesetzt, sie sind ebenfalls 16 Jahre oder älter. Ein weiterer Punkt ist, dass die Wahlberechtigten seit spätestens dem 10. August dieses Jahres ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet angemeldet haben müssen.

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Laut Informationen der Kreisverwaltung ist es möglich, Briefwahlunterlagen bis zum 8. November, 18 Uhr, anzufordern. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die aus verschiedenen Gründen noch nicht im Besitz ihrer Unterlagen sind und sicherstellen möchten, dass sie an der Wahl teilnehmen können.

Weitere Informationen zur Wahl und den geltenden Regelungen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.donnersberg.de verfügbar. Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten gut informiert sind und ihre Stimme abgeben können.

Quelle/Referenz
rheinpfalz.de

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