Das Thema der Kinder- und Jugendhilfe hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext der Betreuung geflüchteter junger Menschen. Dies wird besonders deutlich in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg, wo eine bedeutende Reform zur Stärkung der Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Kraft trat.
Im Januar 2023 wurden entscheidende Änderungen vorgenommen, um die Rechte und den Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Diese Reform sieht nicht nur eine verbesserte Auswahl von Vormündern und Ergänzungspflegepersonen vor, sondern verpflichtet auch dazu, ehrenamtliche Helfer vorrangig zu berücksichtigen. Elvira Garbes, die Sozialdezernentin der Stadt Trier, unterstrich die Dringlichkeit dieser Maßnahme, da die Anzahl unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in der Region stark angestiegen ist. Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg haben sich daher zusammengetan, um in Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) ein nachhaltiges Betreuungskonzept zu entwickeln.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat kürzlich der Neuregelung zugestimmt, und die Umsetzung begann Mitte Juli. Im Rahmen einer Veranstaltung im Rathaus wurde nun der Bewilligungsbescheid präsentiert, der die Unterstützung für die neuen Programme und die Arbeit des SkF mit einem jährlichen Betrag von 25.000 Euro bestätigt. Dies zeigt das Engagement der Verantwortlichen, den steigenden Bedürfnissen der geflüchteten Jugendlichen gerecht zu werden.
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die umfassende Schulung der neuen Ehrenamtlichen. Diese Schulungen sind geplant für die Monate Oktober, November und Dezember, um sicherzustellen, dass die Helfer gut auf ihre Aufgaben vorbereitet sind. Diese Informationen werden über eine erste Informationsveranstaltung am 17. September zur Verfügung gestellt, die in der Krahnenstraße stattfinden wird.
Zusätzlich zeichnen sich auch die finanziellen Rahmenbedingungen positiv ab. Sowohl die Stadt Trier als auch der Landkreis unterstützen diese Initiative mit gleichen Zuschüssen, wobei der Landkreis ebenfalls über 11.500 Euro für das Jahr 2024 bereitstellt. Diese Gelder sind nicht nur für die Anwerbung von Interessierten gedacht, sondern auch für deren Qualifizierung und Begleitung während ihrer Mitarbeit.
Insgesamt soll bis 2026 überprüft werden, ob die gesetzten Ziele der Reform erreicht werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Angebote tatsächlich den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen entsprechen und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden können.
Durch die gemeinsame Anstrengung von Stadt und Landkreis, unterstützt durch den SkF, wird ein System geschaffen, das nicht nur den rechtlichen Rahmen bietet, sondern auch den persönlichen Einsatz von Ehrenamtlichen fördert, die eine essenzielle Rolle in der Betreuung und Integration geflüchteter junger Menschen spielen. Für weiterführende Informationen ist der Sozialdienst Katholischer Frauen unter www.skf-trier.de erreichbar.