PolizeiTrier

Strafprozess in Trier: 38-Jähriger wegen falscher Verdächtigungen angeklagt!

In Trier beginnt am 13. Januar 2025 ein Strafprozess gegen einen 38-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Der Angeklagte, der bereits mehrfach vorbestraft ist, steht im Verdacht, in 14 Fällen falsche Verdächtigungen ausgesprochen zu haben. Zudem wird ihm die Beleidigung in drei Fällen, die Sachbeschädigung in zwei Fällen und der versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Die Taten des Angeklagten sollen sich zwischen September 2022 und März 2023 abgespielt haben. Er erstattete Falschanzeigen gegen Angehörige der Polizei und Justiz, unter anderem wegen Körperverletzungen, Diebstählen, Urkundenfälschungen, versuchten Tötungsdelikten sowie Freiheitsberaubung. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, zwei Nachbarn beleidigt und bedroht zu haben. In seiner Mietwohnung soll er Sachbeschädigungen begangen haben, indem er Deckenpaneele herausriss und ein Loch in die Wand schlug. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 650 Euro. Besonders herausragend ist eine falsche Anzeige gegen die Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil, die er aufgrund angeblicher Unterstützung von Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschung erhob.

Rechtliche Grundlagen falscher Verdächtigungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für falsche Verdächtigungen sind klar umrissen. Wie auf anwalt.org beschrieben, handelt es sich bei einer falschen Verdächtigung um den Umstand, dass jemand fälschlicherweise eine Person einer strafbaren Handlung bezichtigt. Dies führt in der Regel zu Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Täter muss dabei bewusst wissen, dass die beschuldigte Person die Straftat nicht begangen hat. Nach § 164 des Strafgesetzbuchs kann eine falsche Verdächtigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. In schwereren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

Kurze Werbeeinblendung

Der Ablauf eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigungen erfolgt häufig schriftlich; in schweren Fällen können jedoch auch öffentliche Hauptverhandlungen anberaumt werden. Zudem gilt, dass falsche Verdächtigungen im Internet nicht unter die Meinungsfreiheit fallen. Opfer einer falschen Verdächtigung haben die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu beantragen, was in einem zivilrechtlichen Prozess erfolgt. Daher ist die Strafverfolgung nicht nur auf die strafrechtlichen Aspekte beschränkt, sondern umfasst auch zivilrechtliche Dimensionen.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Falsche Verdächtigung, Körperverletzung, Diebstahl, Urkundenfälschung, Tötungsdelikt, Freiheitsberaubung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Betrug
In welchen Regionen?
Trier, Hermeskeil
Genauer Ort bekannt?
Trier, Deutschland
Sachschaden
650 € Schaden
Beste Referenz
lokalo.de
Weitere Quellen
anwalt.org

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"