Trier

Mord im Bad: BGH bestätigt Haftstrafen für skrupellose Täter

In einem grausigen Fall von Mord, der ganz Deutschland erschüttert, hat das Landgericht Trier nun endgültig entschieden: Das Urteil gegen zwei Serben, die einen 56-jährigen Mann brutal in seiner Badewanne getötet haben, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des älteren Angeklagten verworfen. Der 27-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis, während sein gleichaltriger Komplize zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde. Die Richter gingen von einer besonderen Schwere der Schuld aus – ein klares Zeichen dafür, wie ernsthaft das Vergehen war.

Der schockierende Vorfall ereignete sich im Januar 2023 im beschaulichen Eifelort Hersdorf. Was nach einem harmlosen Treffen aussah, endete in einer kaltblütigen Tat: Der 56-Jährige war arglos und nackt in seiner Badewanne, als die beiden Männer, die er zuvor über das Internet kennengelernt hatte, ihn überfielen. Mit einem Radmutternschlüssel schlugen sie ihm zwölfmal auf den Hinterkopf – ein Übergriff, der aus reiner Habgier geschah. Die tödlichen Absichten hatten die Täter von Beginn an – die vermeintliche erotische Begegnung war nur ein Vorwand.

Das verhängnisvolle Treffen

Das Opfer wurde von seinen Mördern nach Remscheid „abgeholt“, denn der Kontakt war im Vorfeld über das Internet entstanden. Statt sexueller Abenteuer liefen die beiden Männer nur auf einen genialen Plan hinaus: Sie wollten ihr Opfer ausrauben. Nach dem feigen Mord durchsuchten die Verbrecher die Wohnung und verstauten zwei Tablets, einen Laptop und 300 Euro Münzgeld im Auto des Mannes. Doch die Flucht war nicht von Dauer! Das Auto blieb im Matsch stecken, und die beiden versuchten vergeblich, sich zu Fuß abzusetzen, ehe sie schließlich mit einem Taxi und öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Nordrhein-Westfalen flohen. Zehn Tage später wurden sie schließlich festgenommen, und der Mordfall sorgte für entrüstete Schlagzeilen.

Kurze Werbeeinblendung
Quelle/Referenz
wort.lu

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"