In Rheinland-Pfalz sind die Gebühren für Friedhöfe extrem unterschiedlich und sorgen für Verwirrung unter den Bürgern. Wie eine Studie des Steuerzahlerbundes und der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas zeigt, variieren die Kosten für die gleichen Grabarten stark. Beispielhaft muss ein Mainzer für ein Erdwahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer satte 4.861 Euro zahlen, während in Bad Ems die Gebühr nur 1.940 Euro beträgt. Beim Urnenreihengrab liegt Frankenthal mit 2.143 Euro bei 20 Jahren Nutzungsdauer an der Spitze, während Bad Dürkheim nur 507 Euro verlangt. Besonders auffällig sind die Preise für Baumbestattungen, wo Morbach als teuerster Ort mit 2.970 Euro auftritt, während es in Boppard nur 890 Euro kostet, wie lokalo.de berichtete.
Aber nicht nur beim Thema Friedhöfe gibt es finanzielle Unterschiede, auch im Bereich der Badsanierungen geht es um entscheidende Einsparungen. Vermieter können durch strategische Planung ihrer Sanierungsmaßnahmen erheblich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Es existiert ein klarer Unterschied zwischen Erhaltungsaufwendungen, die sofort abgesetzt werden können, und Herstellungskosten, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Bei einer Badsanierung können diese Kosten schnell in die Höhe schießen. Wer beispielsweise vorhat, ein Bad zu renovieren, sollte alle Ausgaben und Handwerkerkosten genau dokumentieren, um sie steuerlich geltend machen zu können, wie schramm.de erläuterte. Besonders relevant ist, dass für umfangreiche Sanierungen auch staatliche Förderungen für Barrierefreiheit und energieeffiziente Maßnahmen zur Verfügung stehen, was die finanzielle Belastung erheblich mildern kann.
Steuerliche Vorteile bei Badsanierungen
Für Vermieter ist es unerlässlich, zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten zu differenzieren. Letztere muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, während Erhaltungsaufwendungen sofort steuerlich geltend gemacht werden können. Werden während der Sanierung die Kosten für Maßnahmen, die den Wert des Bades nicht steigern, als Erhaltungsaufwand eingeordnet, können diese umgehend steuerlich abgesetzt werden. Zudem ist es von großer Bedeutung, sämtliche Rechnungen ordentlich zu dokumentieren und abzulegen, da das Finanzamt diese Belege anfordern kann. Diese feinen Unterschiede in den steuerlichen Möglichkeiten können für Vermieter den entscheidenden finanziellen Vorteil bedeuten.
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