Die Idylle des Rehbachs, der durch malerische Landschaften fließt, kann trügerisch sein, wenn man die Gefahren von Hochwasser bedenkt. In einem kürzlich geführten Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ging es um die umstrittene Lage dreier Hütten, die auf einem Freizeitgrundstück stehen und der Stadtverwaltung Sorgen bereiten.
Das Problem reicht zurück in die Kommunalpolitik von vor etwa 20 Jahren, als das Thema ungenehmigte Bebauungen hitzig diskutiert wurde. Nun sieht sich das Gericht mit der Frage konfrontiert, ob die drei Hütten am Harthäuserweg den wasserrechtlichen Vorgaben genügen. Richter Peter Bender betonte, dass Teile des Geländes im Überschwemmungsgebiet liegen und eine Bebauung dort unzulässig sei.
Die Auseinandersetzung und ihre Lösung
Rund um die Hütten hat die Stadt Verwaltung eine Verfügung erlassen, die deren Entfernung aus dem Überschwemmungsgebiet fordert. Bei Missachtung drohte ein Zwangsgeld. Der Grundstücksbesitzer, der zunächst Widerspruch einlegte und dann Klage einreichte, möchte damit die rechtmäßige Verwendung seines Landes verteidigen. „Das ist alles rechtlich nicht ganz einfach“, erläuterte er während des Prozessverlaufs.
Ein zentraler Kritikpunkt war ein Gerätehäuschen aus Blech, das sich in unmittelbarer Nähe des Rehbachs befindet. Nach Ansicht der Richter verstößt diese Hüttenlage gegen die geltenden Wasserrechtsvorschriften, die klare Regelungen für den Bau in Überschwemmungsgebieten vorsehen. Der Besitzer zeigte sich jedoch einsichtig und bot an, diese Hütte weiter nach Norden zu versetzen, was Richter Bender als „gute Idee“ lobte.
Eine weitere Hütte, die über einen Freisitz verfügt, steht außerhalb des Überschwemmungsbereichs und wurde von den Richtern als unproblematisch eingestuft. Bender bezeichnete dies als einen Fehler in der ursprünglichen Verfügung, die daher aufgehoben wurde. Das dritte „Hüttchen“ lag an der Grenze der rechtlich zulässigen Bebauung, und auch hier signalisierte der Besitzer Bereitschaft zur Umplatzierung.
In einem positiven Schritt einigten sich die Parteien schließlich darauf, dass die kleine Blechhütte bis Ende des Jahres und die Hütte mit Freisitz bis spätestens 31. März 2025 ihren Standort wechseln müssen. Auch bezüglich der Gerichtskosten einigten sich beide Seiten, was dazu führte, dass ein formelles Urteil nicht mehr nötig war. „Das ist gut gelaufen“, schloss Bender zufrieden.
Es gab zwar anfängliche Spannungen, da der Kläger sich darüber beschwerte, dass Vertreter der Stadtverwaltung ohne seine Zustimmung sein Grundstück betreten hatten, um Fotos zu machen. Doch letztlich wurde eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden, die den rechtlichen Rahmen respektiert und gleichzeitig den Interessen des Grundstücksbesitzers Rechnung trägt.
Dieser Fall könnte als Beispiel dafür dienen, wie rechtliche Konflikte um die Nutzung von Grundstücken in Überschwemmungsgebieten beigelegt werden können, ohne dass es zu langwierigen Prozessen kommt. Die Entscheidung des Gerichts und die Einsicht des Grundstücksbesitzers zeigen, dass eine einvernehmliche Lösung in komplexen rechtlichen Angelegenheiten möglich ist, ohne die Sicherheit und den Schutz der Anwohner zu gefährden. Für detailliertere Informationen zum Verlauf des Prozesses sei auf die Berichterstattung von www.rheinpfalz.de verwiesen.