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Städte in Rheinland-Pfalz fordern mehr Unterstützung bei Flüchtlingskosten!

Rheinland-Pfälzische Kommunen fordern dringlich mehr Mitspracherecht und finanzielle Unterstützung bei den exorbitanten Flüchtlingskosten, während eine neue Einmal-Pauschale von 10.000 Euro pro Asylbewerber für Unsicherheiten und offene Fragen sorgt – die Zeit drängt!

Die Diskussion um die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen in Rheinland-Pfalz nimmt stetig an Intensität zu. Trotz der jüngsten finanziellen Zusagen des Landes fordern die Kommunen mehr Mitspracherecht und Unterstützung bei den Flüchtlingskosten. Die Schlüsselfiguren in dieser Debatte sind Lisa Diener, die geschäftsführende Direktorin des Städtetags, und Andreas Göbel, sein Kollege beim Landkreistag. Beide äußerten, dass sie die Pläne des Landes, ein flexibles System im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes einzuführen, grundsätzlich befürworten; allerdings wünschten sie sich eine frühere Einbindung in die Planungen.

Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft die Kosten, die bisher unbeachtet blieben. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände machen deutlich, dass neben den reinen Unterbringungskosten auch die Ausgaben für Eingliederungshilfen, Pflege und Infrastruktur für Kitas und Schulen kritisch sind. Das Fehlen einer dynamisierten Pauschale für diese Kosten wird als unzureichend erachtet, was zu einer Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen führe.

Geplante Pauschale und deren Herausforderungen

Die Landesregierung hat angekündigt, künftig für jeden Asylbewerber eine einmalige Pauschale in Höhe von 10.000 Euro bereitzustellen. Diese Änderung soll die bestehende monatliche Pauschale von 848 Euro und die jährlichen Zuschüsse in Höhe von 35 Millionen Euro für die Kommunen ersetzen. Momentan erhalten die Kommunen diese monatlichen Beträge, die jedoch laut Diener und Göbel seit der Fluchtbewegung 2015/2016 nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken.

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Asylsuchende erhalten während ihres Verfahrens Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der ersten Phase, während ihre Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt, trägt das Land die Kosten. Nach der Verteilung auf die Kommunen müssen diese die finanziellen Lasten tragen. Die Einführung einer einmaligen Pauschale könnte den Städten und Landkreisen Vorteile bringen, insbesondere wenn Asylverfahren zügig bearbeitet werden und die Anerkennungsquote hoch ist. Allerdings sind sich die Kommunen über die damit verbundenen „erheblichen Unsicherheiten“ bewusst, denn viele Faktoren, die den Verlauf von Asylverfahren beeinflussen, liegen nicht in ihrem oder des Landes Einflussbereich.

Aktuelle Situation und Perspektiven

Die Problematik wird besonders deutlich vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen. Die Dauer der Asylverfahren ist oft unklar, und die Anerkennungsquote variiert stark abhängig von den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Üblicherweise verbleiben viele Geduldete über Jahre in den Kommunen, was für die Städte und Landkreise eine finanzielle Herausforderung darstellt. Es besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass die Kosten für abgelehnt Asylbewerber langfristig bei den Kommunen bleiben, was deren finanzielle Situation weiter belasten könnte. Diener und Göbel betonen, dass eine monatliche Pauschale angesichts dieser Unsicherheiten sinnvoller wäre.

Die finanziellen und administrativen Aspekte der Flüchtlingsversorgung in Rheinland-Pfalz bleiben ein umstrittenes und komplexes Thema. Um ein effektives und nachhaltiges System zu implementieren, wird weitere Diskussion und Abstimmung zwischen den kommunalen Akteuren und der Landesregierung notwendig sein. Die Fragestellung, wie Verantwortung und Kosten zugeteilt werden können, wird die politische Landschaft weiterhin prägen und beeinflussen.

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