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Saarbrücken im Fokus: Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße auf!

Am 17. Oktober 2024 führten 68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Saarbrücken eine groß angelegte Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese bundesweite Schwerpunktprüfung fand im Saarland sowie im südlichen Rheinland-Pfalz statt und umfasste zahlreiche Branchen wie Gastronomie, Nagelstudios, Taxiunternehmen und Baustellen. Die umfassendenKontrollen wurden durch die Behörden der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße, das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz sowie das Finanzamt Saarbrücken unterstützt.

Insgesamt wurden 58 Unternehmen unter die Lupe genommen und mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt. Dabei stießen die Kontrolleure auf 87 Verdachtsfälle, die auf mögliche Verstöße hindeuten. Dazu zählen unter anderem der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, das Nichtzahlen des gesetzlichen Mindestlohns sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen. Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken, erläuterte, dass diese Fälle nun einer gründlicheren Überprüfung unterzogen werden. Hierbei werden die vor Ort gesammelten Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen.

Einblicke in laufende Verfahren

Vor Ort wurden bereits neun Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt oder der illegalen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Die zuständigen Ausländerbehörden übernehmen nun die Entscheidungen über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.

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Diese speziellen Prüfungen sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Aktionen innerhalb der Europäischen Union, an der 21 Mitgliedstaaten beteiligt sind. Koordiniert wurde die Maßnahme von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), mit einem besonderen Fokus auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit in Deutschland. Bei diesen Prüfungsmaßnahmen war über 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und die Maßnahmen wurden von Delegationen aus 20 weiteren EU-Staaten beobachtet.

Diese bundesweite Aktion unterstreicht die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung. Durch regelmäßige Kontrollen wird ein ernsthaftes Signal gesetzt, um die Suchenden vor Ausbeutung zu schützen und gleichzeitig die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Das vollständige Spektrum der Maßnahmen kann auf www.presseportal.de eingesehen werden.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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