Der Prozess um ein groß angelegtes Drogenlabor in Neuwied hat eine neue Wendung genommen, da die drei Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt haben. Zwei der Männer, die für ihre Rolle in der Drogenherstellung verurteilt wurden, waren mit erheblichen Haftstrafen belegt worden. Dieses Vorgehen zeigt, dass die juristischen Auseinandersetzungen rund um diesen Fall noch lange nicht abgeschlossen sind.
Die Polizei entdeckte im Oktober letzten Jahres ein Labor, das als das größte zur Herstellung von Amphetamin in Rheinland-Pfalz gilt. Die Durchsuchung fand in einer Lagerhalle im Industriegebiet Neuwied statt, nachdem Beamte Tage zuvor Unregelmäßigkeiten im Bereich der Halle registriert hatten. Ein Transporter, beladen mit Chemikalien, und eine Flüssigkeit, die unter einem Tor der Lagerhalle austrat und Amphetamin enthielt, waren die Auslöser für die umfangreiche Razzia. Aufgrund des Verdachts auf Explosionsgefahr wurde auch die Feuerwehr alarmiert.
Wert der Drogen im Millionenbereich
Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte über 500 Behälter mit Chemikalien vor. Laut Polizeiangaben wäre es möglich gewesen, mit einem Teil dieser Substanzen etwa 500 Kilogramm Amphetaminpaste herzustellen. Im Schwarzmarkt hätte dieser erhebliche Umsatz mehrere Millionen Euro betragen. Dies verdeutlicht das Ausmaß der betrügerischen Aktivitäten der Angeklagten und die Gefahr, die von solchen Laboren ausgeht.
Das Urteil, das vor dem Landgericht Koblenz gefällt wurde, hatte weitreichende Konsequenzen für die Angeklagten. Der Hauptangeklagte erhielt eine Haftstrafe von knapp sieben Jahren. Diese Strafe wurde nicht nur für die Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhängt, sondern auch wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen. Sein mutmaßlicher Komplize bekam eine sechsjährige Haftstrafe aus denselben Gründen, während der dritte Angeklagte, der als Beihilfe für die Drogenoperation verurteilt wurde, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr erhielt.
Die aktuellen Entwicklungen im Fall zeigen, dass die Verurteilungen nicht auf der Stelle stehen bleiben werden. Das OLG wird sich mit den Revisionen der Angeklagten auseinandersetzen müssen, wobei die juristische Bewertung der einzelnen Rollen in diesem Fall noch einmal auf den Prüfstand kommen könnte. Für viele Gesetzeshüter ist dieser Fall ein Beispiel dafür, wie umfassend und gefährlich das Drogenmilieu agiert und welche Herausforderungen sich den Behörden in der Bekämpfung solcher Kriminalität stellen.
Diese Angelegenheit ist von großer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und zeigt die fortdauernden Anstrengungen der Polizei, gegen den Drogenhandel vorzugehen. Das Entstehen derartiger Labore stellt nicht nur eine Gefahr für die betroffenen Gemeinden dar, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt.
Eine umfassende Berichterstattung zu diesem Fall finden Sie auf www.swr.de.