In Pirmasens wurde ein 35-jähriger Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung verantwortlich gemacht wurde. Diese Entscheidung fiel nicht ohne Grund: Der Mann zeigte eine bemerkenswerte persönliche Entwicklung, die dem Gericht als mildernder Umstand diente.
Der Vorfall ereignete sich im September 2023, als der Angeklagte im Bahnhof von Pirmasens in eine lautstarke Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin verwickelt war. Die Polizei wurde von anderen Passanten gerufen und näherte sich dem Paar, um die Personalien des Mannes festzustellen. Doch dieser verweigerte die Kooperation und versuchte zu fliehen. Ein Polizist ergriff daraufhin den Arm des Beschuldigten und drückte ihn auf die Motorhaube eines Wagens. Der Mann wehrte sich, indem er versuchte, nach den Beamten zu treten, allerdings ohne Erfolg. Der Einsatz endete mit der Festnahme und Fesselung des Angeklagten, während der sich durch zahlreiche beleidigende Äußerungen über die Polizei ausließ. Ein Atemalkoholtest ergab beeindruckende 1,3 Promille.
Aufstieg durch Veränderung
Bei seiner Anhörung gab der Angeklagte zu, zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert gewesen zu sein und zusätzlich Amphetamin sowie THC konsumiert zu haben. Er war der Meinung, dass die Polizei nicht rechtmäßig gehandelt habe und begründete sein Verhalten mit der fehlenden Einsicht in die Situation. Viele Details der Tat konnte er jedoch nicht mehr nachvollziehen und räumte ein, sich nicht an die Beleidigungen oder den Widerstand zu erinnern.
In einem separaten Vorfall, der ebenfalls zur Anklage führte, warf der Angeklagte seiner damaligen Freundin vor, ihn im Streit angegriffen zu haben. Das Gericht stellte dieses Verfahren jedoch ein, was bedeutet, dass die Vorwürfe gegen ihn in diesem speziellen Fall fallen gelassen wurden. Dennoch blieb die Haltung des Mannes gegenüber der Polizei der entscheidende Faktor für die rechtlichen Schritte, die gegen ihn unternommen wurden.
Das Gericht entschied, ihm eine neunmonatige Bewährungsstrafe aufzuerlegen, unter der Bedingung, dass er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet und für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnimmt. Zudem erhielt er einen Bewährungshelfer zugewiesen. Richterin der Verhandlung stellte fest, dass die positive Entwicklung des 35-Jährigen außergewöhnlich sei und er klar zeigte, dass er an sich arbeiten wolle, was die Richterin als ernst zu nehmende Wende in seinem Leben bewertete.
Seine Bewährungshelferin berichtete über erste Schwierigkeiten, betonte jedoch den beeindruckenden Fortschritt, den der Mann durch eine ordentliche Suchttherapie gemacht hatte, die das Gericht ihm als Bedingung für seine Strafe aufgegeben hatte. „Die Fortschritte sind deutlich zu erkennen“, erklärte die Bewährungshelferin, was letztlich auch das Gericht berücksichtigte. Der 35-Jährige akzeptierte die Entscheidung des Gerichts.
Diese Situation wirft ein Licht auf die Möglichkeiten von Rehabilitation und Veränderung im Strafrecht und zeigt, wie sich persönliche Entwicklungen positiv auf rechtliche Entscheidungen auswirken können. Die Hoffnung der Richterin: dass der Angeklagte diese Gelegenheit nutzt, um sein Leben in den Griff zu bekommen und künftigen Auseinandersetzungen mit der Justiz zu entgehen. Mehr darüber, wie dieser Fall behandelt wurde, findet sich im Detail in einem Artikel von www.rheinpfalz.de.