Pirmasens

Apotheken-Drama: Ex-Mitarbeiterin freigesprochen – Chef verliert Prozess!

Nach monatelangen Streitigkeiten in einer Apotheke im Landkreis Südwestpfalz wurde das Verfahren gegen eine 53-jährige Mitarbeiterin eingestellt, die ihrem Chef über 4.000 Euro gestohlen haben soll, während der Apothekeninhaber sich auf ein chaotisches System und blindes Vertrauen berief – ein skandalöser Fall, der tiefgreifende Fragen zur Mitarbeiterkontrolle aufwirft!

In einem bemerkenswerten Fall aus dem Landkreis Südwestpfalz hat ein Gericht entschieden, dass der Vorwurf gegen eine 53-jährige ehemalige Apothekerin unbegründet ist. Der Apothekenbesitzer war davon überzeugt, dass nur diese Mitarbeiterin ihn bestohlen haben kann. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, zwischen Januar und Oktober 2023 diverse Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel im Wert von rund 3600 Euro unrechtmäßig entnommen und nicht bezahlt zu haben. Außerdem sollte sie Bargeld in Höhe von knapp 540 Euro und gut 200 Euro, die sie für Waren von Kunden erhalten hatte, einbehalten haben.

Allerdings wies die Angeklagte die vorgeworfenen Diebstähle zurück und erklärte, dass es Mitarbeiter-Rechnungen mit günstigeren Preisen gegeben habe, die für die Apotheke gültig seien. Des Weiteren gab sie an, dass im Betrieb kein festes System zur Bestandskontrolle existierte. Diese Umstände führten zu einem chaotischen Zustand, der es schwierig machte, nachzuvollziehen, wer welche Waren entnommen hatte.

Ein durchgehendes Chaos in der Apotheke

Ein zentrales Problem, das während der Verhandlung aufkam, war das Fehlen einer Inventur und eines klaren Bestandsmanagements. Der Apotheker selbst habe die Waren zwischen seinen verschiedenen Apotheken verschoben, was die Übersichtlichkeit weiter beeinträchtigte. Die Ribbel eines nicht bezahlten Kundenrechnungsstapels, den die Frau bei ihrem Arbeitsbeginn fand, verstärkt den Eindruck eines unorganisierten Unternehmens.

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Der Apotheker gab vor Gericht an, dass die Angeklagte ihn systematisch bestohlen habe. Allerdings konnte er keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen. Interessanterweise räumte er ein, dass auch eine andere Mitarbeiterin ihn bestohlen habe, und dass das Computersystem gestattet, dass Bestellungen unter dem Namen eines anderen Mitarbeiters aufgegeben wurden. Dies hätte die Mehrheit der Mitarbeiter ermöglichen können, ohne dass der Apotheker dies direkt hätte erkennen können.

Bei den Verhandlungen wurde auch deutlich, dass die Arbeitsprozesse in der Apotheke nicht klar definiert waren. Die Angeklagte hatte keinen eigenen Zugang zum Computersystem und war darauf angewiesen, dass ihr die Nutzung von anderen Mitarbeitern erklärt wurde. Zudem klagte sie über das mangelnde Verständnis des Systems.

Das Gericht entschied, dass die Beweise für die Vorwürfe nicht ausreichten, um ein strafrechtliches Verfahren aufrechtzuerhalten. Das Verfahren wurde daher eingestellt, und die Kosten für die rechtlichen Auseinandersetzungen wurden der Staatskasse auferlegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apotheker und Angestellter beendet sind; diese werden im Zivilverfahren weiterverfolgt.

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