Rheinland-Pfalz

Messerangriff in Wittlich: Soldat gesteht und wird freigesprochen!

Ein aufsehenerregender Fall beschäftigt die Justiz in Rheinland-Pfalz, welcher die Dynamik der militärischen und zivilen Rechtsordnungen beleuchtet. Ein amerikanischer Soldat, beschuldigt, bei einem Streit während der Säubrennerkirmes in Wittlich einen 28-Jährigen erstochen zu haben, wurde trotz seiner eigenen Geständnisse von einem Militärgericht freigesprochen.

Nach einer Auseinandersetzung in der beliebten Kirmesnacht wurde die Polizei zum Wohnort des Soldaten im Bergweilerweg gerufen. Ein Freund hatte die Behörden alarmiert, und die Beamten fanden sich mit einer Gruppe von Männern und Frauen konfrontiert, die umgehend verhört wurden. Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, hatte der Soldat während dieser ersten Befragung ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er berichtete, dass er den Wittlicher erstochen habe, um einem Freund zu Hilfe zu kommen, der zuvor angegriffen worden war.

Geständnis vor dem Haftrichter

Besonders tragisch ist, dass Angehörige des Opfers zugehört hatten, als das Geständnis des Soldaten vor dem Haftrichter auf dem Militärflugplatz Spangdahlem verlesen wurde. Dieser Moment wird von den Angehörigen als belastend beschrieben, da der Verteidiger des Angeklagten die Worte seines Mandanten präsentierte, die die Schuld des Soldaten unmissverständlich darlegten. Doch im nachfolgenden Gerichtsprozess kam es zu einer dramatischen Wende. Der Angeklagte äußerte sich während des Prozesses nicht und verwies stattdessen auf einen anderen Soldaten als Schuldigen.

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Die Jury sprach den Soldaten letztlich frei, was vor allem auf den Mangel an belastbaren Beweisen zurückzuführen war. Die Staatsanwaltschaft stand lediglich Aussagen größtenteils betrunkener Zeugen und etwas Blut an den Schuhen des Soldaten gegenüber, was den Mitgliedern der Jury nicht ausreichte, um zu verurteilen.

Das Geständnis im Prozess

Überraschend bleibt, dass das Geständnis des Soldaten im Prozess nicht als Beweis berücksichtigt wurde. Weder den Geschworenen noch der Verteidigung wurde gar mitgeteilt, dass der Angeklagte zuvor die Tat gestanden hatte. Peter Fritzen, der sich mit dem Fall befasst hat, konnte diese Ungereimtheiten nicht erklären. Es bleibt unklar, ob die Entscheidung der Polizei, den Soldaten über seine Rechte aufzuklären und ihm zu erlauben, ohne Anwalt auszusagen, Einfluss auf die spätere Nichtigkeit des Geständnisses hatte.

Nach dem Freispruch hat das NATO-Truppenstatut eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch die deutsche Staatsanwaltschaft unmöglich gemacht. Dies ist ein gängiges Verfahren, wenn amerikanische Soldaten in Deutschland wegen Verbrechen angeklagt werden. Deshalb kehrt der Soldat jetzt als freier Mann in sein Leben zurück, während die Familie des Opfers mit den Folgen nach der Tragödie konfrontiert ist.

Die mehrfachen Unstimmigkeiten und das Fehlen belastbarer Beweise werfen Fragen zur Fairness und zur Funktionsweise militärrechtlicher Prozesse auf. Die Justiz bleibt nach diesem Freispruch in einer schwierigen Position, insbesondere wenn es um derartige Gewaltverbrechen geht. Der Fall kann als exemplarisch für die Herausforderungen angesehen werden, die bei der Strafverfolgung von US-Soldaten auf deutschem Boden entstehen können.

Zusätzliche Informationen zum Fall finden sich in einem detaillierten Bericht auf www.tagesschau.de.

Quelle/Referenz
tagesschau.de

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