Freiheit zu Weihnachten! Heute ist ein ganz besonderer Tag für zwölf Männer und Frauen, die ihre Zellen in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein (Kreis Alzey-Worms) verlassen dürfen. Dank der sogenannten Weihnachtsamnestie können sie die Feiertage im Kreise ihrer Familie und Freunde verbringen, anstatt hinter Gittern zu sitzen. Das rheinland-pfälzische Justizministerium hat bekannt gegeben, dass diese Häftlinge ihre restliche Haftstrafe erlassen bekommen.
Die Entscheidung, wer vorzeitig entlassen wird, liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft, die als „Gnadenbehörde“ fungiert. Doch nicht jeder Häftling hat Anspruch auf diese besondere Gnade. Die reguläre Haftstrafe muss zwischen dem 20. November und dem 6. Januar enden, und es gibt strenge Kriterien, die erfüllt sein müssen. So dürfen die Häftlinge beispielsweise nicht obdachlos sein und müssen während ihrer Haft straffrei geblieben sein. Außerdem dürfen keine Abschiebungen oder Ausweisungen drohen.
Praktische Gründe für die vorzeitige Entlassung
Die vorzeitige Entlassung vor Weihnachten hat auch praktische Gründe. Die Häftlinge sollen die Möglichkeit haben, sich besser in die Gesellschaft einzugliedern. Die Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Wohnung gestaltet sich besonders schwierig, da viele Beratungsstellen und Behörden während der Feiertage geschlossen sind. Die Weihnachtsamnestie, die in Rheinland-Pfalz seit 1989 Tradition hat, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird im Einzelfall entschieden. Und das Beste? Es besteht die Möglichkeit, dass noch mehr Häftlinge aus der JVA Rohrbach vor Weihnachten entlassen werden, da die Staatsanwaltschaft derzeit die Fälle von sieben weiteren Gefangenen prüft.