Ein dramatischer Vorfall hat am Sonntagvormittag die Idylle bei Budenheim erschüttert! Ein 74-jähriger Radfahrer wurde bei einem schrecklichen Unfall tödlich verletzt, als ein VW-Polo ihn erfasste. Die Szene des Geschehens: ein Gewerbegebiet, nicht weit hinter Budenheim (Kreis Mainz-Bingen), wo die Tragödie ihren Lauf nahm. Der Radfahrer verstarb noch an Ort und Stelle – eine bittere Nachricht, die nicht nur die örtliche Gemeinschaft, sondern auch die Einsatzkräfte in Atem hält.
Doch anstatt den Helfern Ruhe zu gönnen, wurde die Situation von den Schaulustigen massiv gestört! Unglaublich, aber wahr: Trotz der abscheulichen Umstände versammelten sich erregte Autofahrer und neugierige Gartenbesitzer, die es nicht lassen konnten, einem blutigen Unfall zuzusehen. Ein schockierendes Beispiel für die Gaffer-Kultur, die immer wieder bei solchen Tragödien an den Tag kommt.
Stau durch Schaulustige – Polizei warnt!
Gegen 10 Uhr, an einem Sonntagmorgen ohne Berufsverkehr, machten sich die Gaffer auf den Weg. Langsame Autofahrer, die versuchten, hinter eine Sichtschutzwand zu spähen, sorgten für einen unerträglichen Stau. „Dieses Verhalten überrascht dann auch erfahrene Polizistinnen und Polizisten“, bestätigt Polizeisprecher Rinaldo Roberto. Selbst einfache Fragen wie „Warum kommen wir nicht zu unseren Schrebergärten?“ mussten die Beamten den wartenden Autofahrern beantworten – eine zusätzliche Belastung für die Einsatzkräfte, die eigentlich mit dem Unfall und der Betreuung der Betroffenen beschäftigt sein sollten.
Und das ist noch nicht alles! Ein Autofahrer hatte die Frechheit, einfach in die Absperrung zu fahren, mit der fadenscheinigen Begründung, er wollte zu seinem Schrebergarten. Das könnte fatale Folgen haben: Es wird untersucht, ob er wichtige Spuren des Unfalls zerstört hat. Solch ein Naheverhalten bringt nicht nur die Ordnungshüter, sondern auch die gerichtlichen Konsequenzen ins Gerede.
Die Gaffer-Kultur verstehen
Scharfe Kritik kommt nicht nur von der Polizei, sondern auch von der Psychologin Marisa Przyrembel. Gaffen mag ein menschlicher Instinkt sein, doch es ist ein gefährlicher! Der Duden definiert es als „verwirrt, neugierig oder sensationslüstern jemanden anstarren“. Aber was die Gaffer in solcher Situation wirklich tun, ist, die Rettungskräfte zu belästigen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu missachten. Sie können tatsächlich den Einsatz behindern und dadurch unnötig Leid verursachen.
Die Polizei warnt und fordert auf: Hinsehen ist nicht verboten, Gaffen jedoch sehr wohl! In diesem Fall gilt es, die Not der anderen zu respektieren und den Helfern ihren Job zu überlassen. Die Tragödie bei Budenheim sollte für alle eine Lehre sein, wie sich nicht verhalten sollte.
– NAG