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Neues Gesetz stärkt Universitätsmedizin Mainz: Flexibilität und Millioneninvestitionen!

Ein bahnbrechendes Gesetz hat die Universitätsmedizin Mainz in den Fokus gerückt! Der rheinland-pfälzische Landtag hat einstimmig eine Novelle verabschiedet, die die Strukturen der größten Klinik des Landes revolutionieren soll. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit zu steigern und die Organisation flexibler zu gestalten. Ein entscheidender Schritt in die Zukunft!

Was genau ändert sich? Die Novelle erlaubt die Erweiterung des Vorstands und die Anpassung der Zuständigkeiten in der Satzung. Dies könnte den Weg für einen neuen Bauvorstand ebnen, der die umfangreichen Um- und Neubauten am Campus leitet. Ein ehrgeiziger Baumasterplan sieht vor, dass zwischen 2026 und 2040 unglaubliche 2,2 Milliarden Euro in die maroden Gebäude der Unimedizin investiert werden! Ein echter Kraftakt für die Gesundheitsversorgung in der Region.

Gleichberechtigung im Vorstand

Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle ist die Gleichstellung des Pflegevorstands mit den anderen Vorständen. Zudem wird das Verfahren zur Wahl des wissenschaftlichen Vorstands reformiert, um mehr Transparenz zu schaffen. Eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat und Aufsichtsrat soll künftig die Besetzung dieses wichtigen Postens übernehmen. Diese Änderungen sind eine direkte Reaktion auf die Schwierigkeiten bei der Wiederbesetzung des wissenschaftlichen Vorstands, die zuletzt für Aufregung sorgten. Ein Kandidat hatte abgesagt, und eine vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin wurde vom Fachbereichsrat abgelehnt. Der Posten bleibt weiterhin unbesetzt!

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Die Novelle könnte also der Schlüssel zu einer neuen Ära für die Universitätsmedizin Mainz sein, die nicht nur ihre internen Strukturen verbessert, sondern auch die dringend benötigten Investitionen in die Infrastruktur anstoßen könnte. Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz steht auf dem Spiel!

Quelle/Referenz
bibliomedmanager.de

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