Die jüngsten Entwicklungen im Bistum Mainz bringen bedeutende Neuigkeiten für die katholische Gemeinde. Der Geschäftsführende Vorsitzende des Diözesan-Kirchensteuerrats, Rainer Reuhl, wurde erneut in sein Amt berufen. Diese wichtige Entscheidung wurde während einer Sitzung getroffen, in der unter anderem auch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gewählt und andere zentrale Aufgaben des Gremiums besprochen wurden.
Der Diözesan-Kirchensteuerrat spielt eine wesentliche Rolle innerhalb der Kirche, indem er die Bistumsleitung in Fragen der Finanzen und Haushaltsplanung berät. Dabei liegt seine Verantwortung unter anderem in der Festlegung des Wirtschaftsplans und der Hebesätze für die Kirchensteuer. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf zollte Reuhl und dessen Kollegen, die ebenfalls gewählt wurden, Anerkennung und blickte auf die zukünftige Zusammenarbeit. Neben Reuhl wurde auch die Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, die bis zu seiner Wahl die Sitzung leitete, würdig erwähnt.
Wichtige Posten im Diözesanvermögensverwaltungsrat
Ein weiterer bedeutender Punkt der Sitzung war die Berufung von Mitgliedern im Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR). Hier wurden neue Mitglieder vorgestellt und gewählt. Ute Kipping-Karbach und Helga Wilk wurden für diese wichtige Aufgabe erneut bestätigt, während Lucia Puttrich, die frühere hessische Ministerin, neu in das Gremium gewählt wurde. Puttrich tritt an die Stelle von Heinz-Hermann Schnabel, dem ehemaligen Vizepräsidenten des Landtags aus Rheinland-Pfalz.
Ein zentrales Merkmal des DVVR ist, dass es seit 2020 ausschließlich aus externen Mitgliedern besteht. Dies sorgt für mehr Unabhängigkeit und Transparenz bei der Kontrolle der Bistumsfinanzen. Der Bischof hat hierbei nur begrenzten Einfluss auf die Besetzung, da die Mehrheit der Mitglieder vom Kirchensteuerrat benannt wird. Dies stellt sicher, dass die Aufgaben des DVVR nicht nur den finanziellen Aspekt der Verwaltung einbeziehen, sondern auch einer breiteren Verantwortung gegenüber der Gemeinde gerecht werden.
Die Rolle des Diözesan-Kirchensteuerrats
Der Diözesan-Kirchensteuerrat selbst ist mit einer Amtszeit von vier Jahren ausgestattet. Mitglieder sind unter den neuen Statuten des Jahres 2024 unter anderem der Mainzer Bischof, der Generalvikar sowie Vertreter aus den vier Bistumsregionen. Neu ist auch die Regelung, dass Ehrenamtliche aus den Bereichen „Caritas“, „Schule“ und Kindertagesstätten einen Sitz im Rat haben. Dies bringt eine stärkere Vertretung der Interessen der Gemeindemitglieder mit sich und führt zu einer besseren Einbindung in die Entscheidungen, die die Finanzstruktur des Bistums betreffen.
Wie die aktuellen Entwicklungen zeigen, dreht sich alles um Effizienz und größtmögliche Transparenz innerhalb der finanziellen Vorgänge der Kirche. Diese Anpassungen sind nicht nur für die internen Abläufe von Bedeutung, sondern tragen auch dazu bei, die Glaubwürdigkeit der institutionellen Kirche in der heutigen Zeit zu stärken. Viele Fragen werden dabei noch offen bleiben, aber die neueste Wahl und die damit verbundenen Änderungen setzen einen klaren Punkt in die Richtung der Reformierung und Stabilität des Bistums Mainz. Mehr Informationen dazu und zur aktuellen Berichterstattung finden Sie unter bistummainz.de.