Mainz – Ein 21-jähriger Deutscher wurde am 7. November 2024 im Hauptbahnhof Mainz von der Bundespolizei geschnappt. Bei einer Routinekontrolle kamen die Beamten einem brisanten Haftbefehl auf die Spur, der gegen den jungen Mann ausgestellt worden war. Der Grund? Er fehlte unentschuldigt bei seiner Hauptverhandlung! Scheinbar hat er es ganz schön wiederholt mit dem Gesetz – unter anderem wird ihm Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen!
Die Bundespolizei handelte schnell und brachte den Verdächtigen direkt vor das Amtsgericht Mainz. Dort wurde ihm unverzüglich die Inhaftierung bis zur Hauptverhandlung aufgebrummt. Es ging Schlag auf Schlag: Nach der gerichtlichen Entscheidung wurde er in die Justizvollzugsanstalt Schifferstadt gebracht. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Gesetz selbst vor den geschäftigsten Bahnhöfen nicht haltmacht!
Behörden ziehen die Zügel an
Die zügige Festnahme zeigt, dass die Sicherheitskräfte in Mainz wachsam sind und keine Ausflüchte dulden. Bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung wird sofort gehandelt! Der Fall des 21-Jährigen verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen – egal wo sie sich gerade aufhalten. Ob im Alltag oder in der öffentlichen Transportwelt, die Justiz schläft niemals!