In Mainz kam es am Donnerstag zu einem dreisten Betrugsversuch, als zwei Unbekannte sich als Mitarbeiter der Deutschen Telekom ausgaben. Diese Szene spielte sich in der Hinteren Bleiche ab, wo die Täter gegen 15 Uhr an der Tür eines 59-Jährigen klingelten und behaupteten, dass die Kabel seines Fernsehens dringend erneuert werden müssten.
Die falschen Telekommitarbeiter forderten eine sofortige Zahlung von 100 Euro, um die angeblichen Mängel zu beheben. Sie schreckten nicht davor zurück, zu drohen: Falls der Herr nicht zahlte, würde er mit einer Strafe von etwa 800 Euro rechnen müssen. Aus Angst und Verwirrung übergab der Mann tatsächlich einen Umschlag mit Bargeld an die Betrüger. Erst als er später mit seinem tatsächlichen Anbieter Kontakt aufnahm, stellte sich heraus, dass er Opfer eines Betrugs geworden war.
Hinweise an die Polizei
Die Polizei in Mainz bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer sachdienliche Hinweise zu den beiden Männern geben kann, wird angehalten, sich unter der Telefonnummer 06131/65-33999 mit der Kriminalpolizei in Verbindung zu setzen. Diese Art von Betrug zeigt, wie wichtig es ist, vorsichtig zu sein und ungeprüfte Informationen zu hinterfragen. Es ist ratsam, sich bei Fragen an die offiziellen Anbieter zu wenden und keine Zahlungen an Unbekannte zu leisten.
Rückfragen können auch direkt an das Polizeipräsidium Mainz gerichtet werden. Dort steht die Pressestelle unter der Telefonnummer 06131 65 30022 zur Verfügung. Über die E-Mail-Adresse ppmainz.presse@polizei.rlp.de ist ebenfalls Kontakt möglich. Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Website der Polizei Rheinland-Pfalz.
Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit von Aufklärungskampagnen zur Aufklärung über Betrugsmaschen und die Bedeutung des Schutzes von persönlichen Daten und finanziellen Mitteln.
Das Polizeipräsidium Mainz weist darauf hin, dass Informationen, die zur Veröffentlichung verwendet werden, klar gekennzeichnet werden sollten. Um mehr über diesen Vorfall und andere Polizeimeldungen zu erfahren, kann der Artikel auf www.inrlp.de besucht werden.