Auf der A 61 in Rheinhessen ging es drunter und drüber! In der Nacht des 29. Oktober 2024, kurz vor Mitternacht, wurde ein rasender PKW mit 160 km/h unterwegs in Richtung Ludwigshafen erwischt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit? Nur 130 km/h! Die Zivilbeamten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim waren bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Einsatz und staunten nicht schlecht, als sie den Geschwindigkeitsraudi stoppten.
Doch damit nicht genug! Der 30-jährige Fahrer war alles andere als ein Vorbild. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er alkoholisiert hinter dem Steuer saß! Ein Atemalkoholtest offenbarte einen Wert von etwa 0,59 Promille. Darüber hinaus zeigten sich auch Hinweise auf den Konsum von Drogen. Die weiteren Ermittlungen führten zu einem schockierenden Ergebnis: Der Mann hatte keinen Führerschein! Jetzt drohen ihm nicht nur Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch rechtliche Konsequenzen wegen der viel zu schnellen Fahrt!
Die Beifahrerin auch im Schlamassel
Doch die Probleme hörten hier nicht auf! Auch die 31-jährige Beifahrerin, die gleichzeitig Halterin des Fahrzeugs war, muss sich nun verantworten. Obwohl sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, wird ihr ein Verfahren wegen der Erlaubnis, einen Fahranfänger ohne Führerschein fahren zu lassen, drohen! Nach den polizeilichen Maßnahmen konnte sie die Fahrt fortsetzen, während ihr Beifahrer in der Dienststelle zur Ordnung gerufen wurde. Ein Verwarnungszeichen für all jene, die glauben, sie könnten die Straßen ohne Respekt für Regeln und Sicherheit missbrauchen!