Am Freitag, den 06. Dezember 2024, kam es in Fußgönheim im Rhein-Pfalz-Kreis zu einem dreisten Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Jakobsstraße. Zwischen 16:00 und 19:40 Uhr nutzten unbekannte Täter ein aufgebrochenes Kellerfenster, um ins Innere des Hauses zu gelangen. Dort durchwühlten sie mehrere Schränke und knackten einen Tresor. Das Diebesgut umfasst Bargeld, Schmuck sowie eine kostbare Münzsammlung, deren Gesamtwert auf etwa 7.000 Euro geschätzt wird. Anschließend verließen die Einbrecher das Gebäude durch eine Kellertür, wie berichtet wird von MRN-News.
Die Polizei in Ludwigshafen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die möglicherweise etwas Verdächtiges bemerkt haben, werden aufgefordert, sich bei der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Telefonnummer 06233/313-0 oder bei der Polizeiwache Maxdorf unter 06237/934-1100 zu melden. Hinweise können auch per E-Mail an pifrankenthal@polizei.rlp.de gesendet werden, wie News.de berichtet.
Einbruchsmuster und strafrechtliche Konsequenzen
Der Vorfall steht im Kontext steigender Einbruchszahlen im Rhein-Pfalz-Kreis. Ein einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, während bei schwerem Diebstahl, wie beispielsweise Einbrüchen, die Strafen auf bis zu zehn Jahre ansteigen können. Die Kriminalstatistiken zeigen, dass 2022 etwa 1,8 Millionen Diebstähle verzeichnet wurden, was einen Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
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