In der kleinen Gemeinde Ohmbach hat sich die politische Landschaft nach dem Rücktritt von Gerhard Kauf gewandelt. Der ehemalige Ortsbürgermeister, der im Juni wiedergewählt wurde, entschloss sich, sein Amt aus persönlichen Gründen nicht anzutreten. Dies hat nun zur Folge, dass die Stelle des Ortsbürgermeisters vakant bleibt, bis eine neue Wahl stattfindet. Diese Neuwahl ist auf den 27. Oktober angesetzt, und es gibt bereits eine vielversprechende Kandidatin: Angelika Burkart.
Die 65-jährige Burkart, die seit Jahren in Ohmbach lebt und früher als Erzieherin arbeitete, bringt sowohl Erfahrung als auch Leidenschaft für ihre Heimatgemeinde mit. Sie ist derzeit Erste Beigeordnete und hat signalisiert, dass sie bereit ist, als Einzelbewerberin für das Bürgermeisteramt zu kandidieren. „Ich wohne schon zeit meines Lebens in Ohmbach“, betont sie, und hebt hervor, dass sie eine enge Verbindung zu ihrer Gemeinde fühlt.
Kandidatur und Engagement
Burkart äußert den Wunsch, sich aktiv in die Gemeindepolitik einzubringen, insbesondere jetzt, da sie im Ruhestand ist und mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten hat. Ihr Ziel ist es, das Vereinsleben zu stärken und für die Jugend von Ohmbach ein attraktives Umfeld zu schaffen. „Ich möchte mich engagieren, wo ich kann“, erklärt sie, und deutet damit ihre Absicht an, eine positive Veränderung in ihrer Gemeinde zu bewirken.
Darüber hinaus bringt Burkart eine familiäre Dimension in ihre Wahl ein. Ihr Sohn und ihre Schwiegertochter sind aktive Mitglieder im Ortsgemeinderat, was ihre Verbundenheit mit der politischen Landschaft in Ohmbach unterstreicht. Ihre Kandidatur wird als Chance gesehen, frischen Wind in die Gemeindeverwaltung zu bringen und die Belange der Bürger in den Mittelpunkt zu stellen.
Die bevorstehende Wahl wird mit Spannung erwartet, da Burkarts langjährige Verbindung zu Ohmbach, gepaart mit ihrem Engagement für die Gemeinschaft, sie zu einer ernstzunehmenden Kandidatin macht. Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, am 27. Oktober über die künftige Leitung ihrer Gemeinde zu entscheiden.