Koblenz

Verbraucherschutz im Blick: Klage gegen irreführenden Gebührenanbieter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz Klage gegen die SSS-Software Special Service GmbH eingereicht, da diese auf ihrer Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ undurchsichtig Gebühren für eigentlich kostenlose Anmeldungen und Ummeldungen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verlangt, was bereits über 90.000 Verbraucher:innen betroffen hat.

Transparenz beim Rundfunkbeitrag: vzbv klagt gegen Kostenfallen im Internet

In den letzten Monaten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermehrt über Fälle berichtet, in denen Verbraucher:innen von verschiedenen Anbietern in die Irre geführt wurden. Ein besonders auffälliges Beispiel ist die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“, welche kostenpflichtige Hilfe bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anbietet. Diese Handlungen sollten jedoch kostenlos sein, wenn sie über die offizielle Seite des Beitragsservice durchgeführt werden. Die Relevanz dieses Themas zeigt sich nicht nur in der rechtlichen Auseinandersetzung, sondern auch in der Notwendigkeit, Verbraucher:innen über ihre Rechte aufzuklären.

Eine irreführende Webseite

Die „service-rundfunkbeitrag.de“ bietet Formulare für wichtige Mitteilungen an, wie z. B. die Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung. Diese Dienste sind beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio jedoch kostenlos. Der vzbv argumentiert, dass auf der Webseite des Unternehmens die Gebühren von 29,99 Euro nicht klar genug kenntlich gemacht sind. Verbraucher:innen, die bereits gezahlt haben, sind nun aufgefordert, ihren Widerruf zu erklären und ihr Geld zurückzufordern. Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv, betont die Wichtigkeit der Transparenz und die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Musterbriefen zu erhalten.

Klage vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Nachdem der Anbieter auf zwei Abmahnungen des vzbv nicht adäquat reagierte, hat dieser eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht. Ziel ist es, die intransparente Kostenstruktur auf der Webseite zu unterbinden. Schätzungen zufolge haben über 90.000 Verbraucher:innen die Dienste in Anspruch genommen, was die Dringlichkeit des Anliegens verdeutlicht. Die Klage könnte wegweisend für zukünftige Fälle sein und ein Zeichen gegen irreführende Geschäftsmodelle setzen.

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Unterstützung für Betroffene

Die Verbraucherzentralen stehen betroffenen Verbraucher:innen zur Seite und haben einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem sie ihren Widerruf einlegen können. Dies ist besonders wichtig, da das Unternehmen angekündigt hat, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet bereits Unterstützung für jene, die rechtliche Schritte gegen die Zahlungsaufforderung einlegen möchten. Ein Beratungstermin kann telefonisch vereinbart werden.

Gemeinsam gegen das Abzockermodell

Um der Problematik der Gebührenfallen effektiv zu begegnen, fordert der vzbv alle Personen, die von „service-rundfunkbeitrag.de“ betroffen sind, auf, ihre Erfahrungen in einer Umfrage zu teilen. Diese Informationen könnten wertvoll für eine mögliche Sammelklage sein, die es betroffenen Verbraucher:innen ermöglicht, direkt von einem Prozessverlauf zu profitieren. Die Unterstützung durch die Verbraucherzentralen ist essenziell, um das Bewusstsein für die kostenlosen Dienste des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu schärfen und um den Schutz der Verbraucher:innen vor irreführenden Angeboten zu stärken.

Für weitere Informationen und Unterstützung können Bürger:innen die Webseite der Verbraucherzentralen besuchen und sich an ihre lokale Verbraucherzentrale wenden.

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– NAG

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