Koblenz

Mordprozess in Koblenz: Krankenpfleger soll Patientin heimtückisch getötet haben

Mordprozess in Koblenz: Ein 45-jähriger Krankenpfleger soll seine schwerkranke Patientin heimtückisch getötet haben, indem er sie mehrfach von ihrem Beatmungsgerät trennte – der Angeklagte weist die Vorwürfe empört zurück!

Ein heftiger Mordprozess hat am Landgericht Koblenz begonnen, in dem einem 45-jährigen Krankenpfleger das Töten einer seiner Patientinnen vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mann, welcher sich in der Nacht des Vorfalls in Winningen (Landkreis Mayen-Koblenz) befand. Ihrer Aussage zufolge soll er die schwer kranke Frau, die an amyotropher Lateralsklerose (ALS) litt, heimtückisch umgebracht haben. Diese Erkrankung sorgt dafür, dass die Betroffenen im fortgeschrittenen Stadium vollständig gelähmt sind und nicht mehr eigenständig atmen können.

Der Vorfall ereignete sich unter besonders dramatischen Umständen: Der Beschuldigte soll die Patientin insgesamt 21 Mal von ihrem Beatmungsgerät getrennt haben, was letztendlich zu ihrem Tod führte. Ein weiterer Vorwurf ist, dass er die Frau gegen Anweisung ohne Unterstützung einer zweiten Pflegekraft von ihrem Rollstuhl in eine waagerechte Position gebracht hat, was für ihren Gesundheitszustand als lebensgefährlich hätte eingestuft werden müssen. Die Patientin hätte über Augenbewegungen kommunizieren können und ihre Bedürfnisse über einen Computer geäußert.

Die Verteidigung des Angeklagten

Gegen die Vorwürfe wehrt sich der 45-Jährige vehement und bezeichnet sie als absurd. „Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen. Ich komme mir vor, wie im falschen Film,“ äußerte er sich während einer Befragung. Seiner Sicht nach habe er die Patientin lediglich vorübergehend für eine notwendige Behandlung in eine andere Position gebracht, und die Trennungen vom Beatmungsgerät seien Teil seiner medizinischen Maßnahmen gewesen. Er konnte sich am Ende seines Nachtdienstes nicht erklären, wie es dazu kam, dass der Atemweg der Frau getrennt war. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Patientin bei seiner Übergabe an das darauf folgende Pflegepersonal noch lebte.

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Eine wichtige Zeugin, eine Kollegin, die am Tag des Vorfalls Dienst hatte, berichtete, dass sie die Patientin leblos auf dem Rücken liegend vorgefunden habe. Sie konfrontierte den angeklagten Pfleger direkt vor Ort und beschuldigte ihn, für den Tod der Patientin verantwortlich zu sein. Diese belastende Aussage wird für den Verlauf des Prozesses von großer Bedeutung sein.

Der Fall nimmt eine dramatische Wendung nach dem Fund der verstorbenen Patientin, als der Betreiber einer naheliegenden Sektkellerei die Polizei informierte. Bei dessen Meldung fiel auf, dass der Angeklagte auch beschuldigt wurde, eine Geldkassette gestohlen zu haben. Kurz darauf wurde der Verdächtige an Ort und Stelle festgenommen. In einem separaten Verfahren gestand der Angeklagte, Weinflaschen und Kleingeld entwendet zu haben.

Während der Prozess weitergeht, gilt für den 45-Jährigen die Unschuldsvermutung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichtsbarkeit in den kommenden Tagen mit diesem gravierenden Vorwurf auseinandersetzt und welche neuen Informationen ans Licht kommen könnten. Der nächste Verhandlungstermin ist bereits für Dienstag anberaumt und wird mit Starkem Interesse verfolgt.

Für detaillierte Informationen zu den laufenden Verfahren und den juristischen Hintergründen dieser komplexen Angelegenheit bleibt die Berichterstattung über den Fall kritisch, da die Öffentlichkeit auf weitere Klärungen wartet und sowohl Verteidigung als auch Anklage ihre Argumente weiter präsentieren müssen.

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