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Mordprozess gegen Pfleger: Tötung einer Patientin schockt Koblenz!

Mordprozess in Koblenz: Ein 45-jähriger Krankenpfleger steht unter Verdacht, seine schwerkranke Patientin durch das mehrfach Abtrennen vom Beatmungsgerät heimtückisch getötet zu haben – er selbst spricht von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen!

Am Landgericht Koblenz hat ein Mordprozess gegen einen 45-jährigen Krankenpfleger begonnen, dem vorgeworfen wird, eine Patientin heimtückisch getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass der Pfleger in der Nacht des Vorfalls die schwerkranke Frau mindestens 21 Mal von ihrem Beatmungsgerät getrennt habe. Dies habe schließlich zu ihrem Tod geführt.

Die Vorwürfe sind gravierend: Laut Anklage hat der Angeklagte die Patientin, die unter der schweren neurologischen Erkrankung ALS leidet, in eine Position gebracht, die für sie lebensgefährlich war. Die Frau war in der Lage, nur über ihre Augen zu kommunizieren, da sie vollständig gelähmt war.

Anklage und Abwehr

Der Pfleger bestritt die Vorwürfe vehement. „Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen“, sagte der Angeklagte und fühlte sich, als würde er in einem „falschen Film“ leben. Er behauptete, dass die Trennung vom Beatmungsgerät lediglich Teil der Behandlung gewesen sei.

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Besonders dramatisch wird der Fall durch den Umstand, dass der Angeklagte am Morgen des Vorfalls entdeckte, dass der Atemschlauch der Patientin abgetrennt war. Er erklärte, dass er die Frau als lebendig an die nächste Pflegerinde übergeben habe, während die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass sie bereits 17 Minuten lang keine Unterstützung durch das Beatmungsgerät erhalten habe.

Ein Zeuge, der an dem Tag in der Nähe war, berichtete, dass die Pflegerin des Tagesdienstes die Patientin leblos vorgefunden habe. Dieser Vorfall führte zu einer Konfrontation zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten, bei der der Pfleger beschuldigt wurde, die Patientin ermordet zu haben.

Die Festnahme

Nach dem furchtbaren Fund der Patientin alarmierte der Betreiber der Pflegeeinrichtung die Polizei. Es wurde zudem gemeldet, dass der Angeklagte möglicherweise eine Geldkassette gestohlen habe, was zu seiner sofortigen Festnahme führte. Während des Verfahrens gab der Angeklagte zu, in einem separaten Verfahren den Diebstahl von Weinflaschen und Kleingeld eingeräumt zu haben.

Für den Angeklagten gilt bis zur Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Beweisaufnahme und die weiteren Anhörungen entwickeln werden. Dieser Fall wirft viele Fragen über die Pflegequalität und mögliche Vergehen innerhalb des Gesundheitssystems auf.

Weitere Informationen sind bei www.stern.de zu finden.

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