Koblenz erschüttert: Ein Krankenpfleger wurde wegen Mordes an einer Patientin zu lebenslanger Haft verurteilt! Das Landgericht Koblenz entschied, dass die besondere Schwere der Schuld des 45-Jährigen gegeben ist. Ein Urteil, das nicht nur Freiheit kostet, sondern auch eine eindringliche Warnung an alle im Gesundheitswesen: „Der Angeklagte wird lebenslang vom Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers ausgeschlossen!“
Heimtückischer Mord im Krankenhaus
Die Anklage erhebt schwerwiegende Vorwürfe: Der Pfleger soll seine schwer kranke Patientin in ihrem eigenen Wohnhaus im Landkreis Mayen-Koblenz heimtückisch umgebracht haben. In einer schockierenden Enthüllung erklärte die Staatsanwältin, dass der Angeklagte in der Nacht des Verbrechens mehrfach das Beatmungsgerät der Frau abgestellt habe – ein heimtückischer Akt, der unweigerlich zum Tod der Patientin führte.
Ein Zeuge, der damals als Mitarbeiter eines benachbarten Unternehmens arbeitete, bestätigte im Prozess, dass die Frau leblos auf dem Rücken liegend gefunden wurde. Der Betreiber des Unternehmens, alarmiert von der grauenhaften Entdeckung, informierte umgehend die Polizei. Der Pfleger wurde schnell festgenommen – ein Vorfall, der nicht nur die Anklage, sondern auch die gesamte medizinische Gemeinschaft erschüttert. Es gab Hinweise, dass der Angeklagte zudem eine Geldkassette gestohlen haben soll. Das Urteil des Landgerichts ist jedoch nicht endgültig: Eine Revision gegen die Entscheidung bleibt möglich.