Koblenz

Gericht entscheidet: Kein Schmerzensgeld nach schwerem Fußballfoul!

Schock-Urteil nach Foul beim Fußballturnier in Koblenz: Ein Spieler fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld nach schweren Verletzungen – doch das Landgericht lehnt die Klage ab und stellt klar: Im Fußball bleibt sogar ein übles Foul ohne rechtliche Konsequenzen!

Ein folgenschwerer Vorfall auf dem Fußballfeld hat vor dem Landgericht Koblenz für Aufsehen gesorgt. Ein Spieler, der in einem hitzigen Turnier um sein sportliches Können kämpfte, erlitt bei einem Foul eine schwere Verletzung und klagte auf Schadenersatz. Doch das Gericht entschied, ihm steht kein Entgelt zu.

Der Kläger hatte beim Gericht die Summe von 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie etwa 2,15 Euro für Behandlungskosten gefordert, nachdem er bei einem besonders rüden Foul am Sprunggelenk verletzt worden war. Trotz der Schwere seiner Verletzungen, die einen Wadenbeinbruch, einen Bänderriss und eine Kapselverletzung umfassten, entschied das Landgericht Koblenz, dass der beklagte Spieler nicht vorsätzlich gehandelt habe. Der Beschuldigte, ebenfalls ein Spieler aus der gegnerischen Mannschaft, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass das Foul nicht absichtlich geschehen sei.

Details zum Vorfall und den Verletzungen

Die Vorfälle fanden während eines Fußballturniers im Jahr 2019 statt. Laut Angaben des Klägers sprang der Gegenspieler während des Spiels mit gestrecktem Bein auf ihn zu, ohne eine Chance auf den Ball zu haben. Diese Aktion führte dazu, dass der Kläger mehrere Operationen über sich ergehen lassen musste und ihm jeglicher Kontakt zu Sportarten verwehrt blieb. Besonders brisant war, dass der Kläger anmerkte, der Beklagte sei vor dem Spiel verärgert über ihn gewesen, weil er für zwei Mannschaften gespielt hatte.

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Vor Anpfiff des Spiels soll der Beklagte geäußert haben, dass er das Problem „selber regeln“ müsse, was auf eine angespannte Stimmung zwischen den beiden Spielern hindeutet. Trotz dieser Vorfälle klassifizierte das Gericht den Vorfall als nicht strafbar, da keine eindeutigen Beweise für vorsätzliches Verhalten vorlagen.

Gerichtliche Entscheidung und die Argumentation

In der Urteilsbegründung erklärte das Landgericht Koblenz, dass, obwohl der Beklagte den Kläger am Knöchel getroffen habe, dies nicht automatisch als fahrlässiges Verhalten gedeutet werden könne. Im Mannschaftssport wie Fußball seien harte Zweikämpfe und Verletzungen, selbst bei ordnungsgemäßem Spielverlauf, nicht auszuschließen. Die rechtliche Grundlage für eine Haftung greift nur, wenn eindeutig bewiesen werden kann, dass die Grenzen der Fairness und des sportlichen Wettbewerbs deutlich überschritten wurden.

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Schiedsrichter in diesem Spiel das Foul lediglich verzeichnen konnte, jedoch keine Karte verteilte. Dies unterstreicht, dass die Schiedsrichter die Situation nicht als so gravierend einstuften, dass sie disziplinarische Maßnahmen für notwendig hielten. Das Urteil ist rechtskräftig und bringt klare Richtlinien für zukünftige ähnliche Fälle im Sport.

Mehr Details zu diesem Vorfall und den rechtlichen Rahmenbedingungen sind in einem ausführlichen Bericht auf www.swr.de zu finden.

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