Ab Montag, dem 16. September, wird die K 11 zwischen Linz und Ockenfels für ein bedeutendes Bauprojekt teilweise gesperrt. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden zweiten Bauabschnitts, der vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz durchgeführt wird und bis Ende März 2025 andauern soll. Das Ziel dieser Arbeiten ist die Ertüchtigung der Stützwand, die sich talseitig zur Straße hin erstreckt.
Die bevorstehenden Bauarbeiten sind nicht nur für Autofahrer relevant, sondern betreffen auch Fußgänger. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse werden diese vom Gehweg verwiesen, was bedeutet, dass der Fußgängerzugang während der Dauer der Arbeiten gesperrt ist. Eine Umleitung ist eingerichtet und verläuft über das Bahngelände, um den Fußgängern eine alternative Route zu bieten.
Bauausgaben und Förderung
Für die Instandhaltungsmaßnahme wird der Landkreis Neuwied beachtliche 820.000 Euro ausgeben. Davon wird ein Großteil von 75 Prozent durch das Land gefördert, was die finanzielle Belastung für den Landkreis deutlich mindert. Der Grund für die Ertüchtigung ist eine Notwendigkeit, die sich aus einem früheren Bauteil ergibt, bei dem bereits 2017 Teile der Stützwand „Am Bahnhof“ entfernt und repariert werden mussten. Damals wurden starke Schäden festgestellt, die sofortige Maßnahmen erforderlich machten.
Der LBM Cochem-Koblenz ist sich bewusst, dass solche Arbeiten zu Unannehmlichkeiten im Verkehrsfluss führen können und bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Geduld während der Umsetzung des Projekts. Die halbseitige Sperrung der K 11 folgt einem sorgfältigen Plan, um die Einflüsse auf Pendler und Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Die Ertüchtigung der Stützwände ist ein wesentlicher Bestandteil der infrastrukturellen Wartung, um die Sicherheit von Fahrbahn und Fußwegen langfristig zu gewährleisten. Durch solche Maßnahmen wird sichergestellt, dass stark beanspruchte Verkehrswege weiterhin sicher genutzt werden können, um den alltäglichen Verkehr reibungslos zu führen.
Insgesamt verdeutlicht diese Baumaßnahme die Notwendigkeit der kontinuierlichen Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur. Mit der geplanten Ertüchtigung der Stützwand wird nicht nur ein akuter Schadensfall angegangen, sondern auch die langfristige Planung berücksichtigt, um zukünftig größere Reparaturmaßnahmen zu vermeiden.
– NAG