In der pfälzischen Stadt Kaiserslautern gibt es jetzt eine ganz besondere Ampelfigur, die das Herz der lokalen Fußballfans höher schlagen lässt. Am Polizeipräsidium leuchtet seit Kurzem ein Ampelmännchen in Form von „Betzi“, dem Maskottchen des Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern. Das Besondere daran: Die Figur wechselt bei rotem Licht in eine stehende Position, während sie bei grünem Licht mit einem Ball am Fuß dribbelt.
Die Initiative für dieses kreative Projekt kam von Marc Herzer von der Werbeagentur HCP Grauwild. Oberbürgermeisterin Beate Kimmel (SPD) zeigte sich begeistert und eröffnete die Ampel feierlich. Unter den Gästen waren auch der Tiefbau-Dezernent Manuel Steinbrenner und Stefan Roßkopf von der FCK-Unternehmenskommunikation.
„Betzi“ als identitätsstiftendes Symbol
Die Oberbürgermeisterin sprach von einem lang gehegten Wunsch, der nun in Erfüllung gegangen ist. „Der ‚Betzi‘ steht als Sinnbild für Kaiserslautern. Viele sind hier regional einfach mit Herzblut FCK-Fan“, erklärte Herzer. Die Ampelfigur hat das Potenzial, nicht nur den Fußgängern, sondern auch der Stadtidentität einen zusätzlichen Anreiz zu geben.
Ähnliche Ampelfiguren finden sich bereits in anderen Städten Rheinland-Pfalz, wie Trier oder Worms, wo kulturelle Figuren den Verkehr leiten. Zum Beispiel führt eine Statue von Karl Marx in Trier die Fußgänger sicher über die Straße.
Ampelfiguren als kulturelle Übersicht
Die Bandbreite dieser Ampelfiguren reicht von einem Kamel in Landau bis hin zu Martin Luther in Worms. Diese Perspektiven bieten den Menschen eine einzigartige Verbindung zu ihrer Region und tragen zur kulturellen Identität bei, während sie gleichzeitig eine wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme darstellen.
Für die „Betzi“-Ampel gibt es schon Pläne für mehr: Eine weitere Ampelfigur soll die Lautrer Altstadt schmücken. Hierbei handelt es sich um eine Ampel in der Spittelstraße, die ebenfalls mit „Betzi“ ausgestattet werden soll, nachdem die Neue Stadtmitte fertiggestellt ist.
Trotz des kreativen Ansatzes ist eine vorgeschriebene Sicherheitsvorgabe zu beachten. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Fußgängerampeln klare Signale senden müssen: das rote Licht zeigt einen stehenden Fußgänger, während das grüne Licht einen gehenden Fußgänger darstellt. Damit bleibt der wichtige Aspekt der Verkehrssicherheit gewährleistet.
Für weiterer Informationen zur Geschichte rund um die Ampelfiguren und ihre kulturelle Relevanz, lesen Sie den Bericht auf www.tagesschau.de.