Im April 2024 starteten die sächsischen Landkreise ein Pilotprojekt zur Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber. Dieses Vorhaben wurde nun nach einem halben Jahr erfolgreich bewertet. Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass die Umstellung von Bargeldauszahlungen auf die Nutzung von Bezahlkarten gut funktioniert hat. Insbesondere der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge äußerte, dass die Einführung „weitestgehend problemlos“ verlaufen sei, und auch die Landkreise Bautzen und Zwickau berichten von einem reibungslosen Ablauf.
Zuvor erhielten Asylbewerber ihr Geld bar ausgezahlt, was sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen zeitaufwendig und umständlich war. Die Bezahlkarte wurde mit dem Ziel eingeführt, nicht nur die Verwaltung zu entlasten, sondern auch um Geldtransfers an Schleuser und Rücküberweisungen in die Heimatländer zu verhindern, was ein Anreiz für illegale Migration darstellen könnte. Der Erfolg lässt sich unter anderem an den ausgegebenen 6.700 Bezahlkarten ablesen.
Effizienzgewinne und Kostenreduktion
Ein zentraler Vorteil der neuen Regelung ist die Hebelwirkung auf den Verwaltungsaufwand. Die Landkreise berichten von einer Verringerung des administrativen Aufwands, da die regelmäßige Barauszahlung nicht mehr erforderlich ist. Die Landkreise Zwickau und Görlitz erwähnen sogar reduzierte Kosten infolge dieser Umstellung. Außerdem hat der Erzgebirgskreis Effizienzgewinne in technologischen Prozessen festgestellt. Dies ermöglicht den Behörden, Leistungen zügiger bereitzustellen und trägt somit auch im Interesse der Asylbewerber zu einer schnelleren Abwicklung bei.
Allerdings gibt es auch Stimmen, die derzeit noch keine merklichen Entlastungen sehen. Die Landkreise Meißen, Mittelsachsen, Leipzig und Nordsachsen geben an, dass sie die Einführungsphase noch genau beobachten und zunächst Erfahrungen sammeln. Es wird jedoch erwartet, dass langfristig die Bürokratie und der Verwaltungsaufwand zurückgehen könnten.
Probleme und Anpassungen
Nach der Implementierung der Bezahlkarten gab es Kritik hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten. Vor allem das Bargeldlimit von 10 Euro pro Monat für Minderjährige stieß auf Unverständnis. Daraufhin haben die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Leipzig nachgebessert und das Limit auf 50 Euro angehoben. Die Einsatzmöglichkeiten der Bezahlkarte wurden jedoch als durchweg positiv angesehen – sie könne überall dort verwendet werden, wo Zahlungen mit Visa- und Mastercard etabliert sind. Einige Einschränkungen bei Überweisungen bestehen allerdings weiterhin, da Empfänger manuell freigegeben werden müssen, um Missbrauch zu verhindern.
Die nächsten Schritte in diesem Pilotprojekt könnten insbesondere die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten sowie eine weitere Anpassung der technischen Prozesse betreffen. Die aktuelle Evaluierung zeigt insgesamt positive Ergebnisse und deutet darauf hin, dass alle Beteiligten von dieser neuen Form der Auszahlung profitieren könnten. Für weitere Informationen über den Fortschritt und die Implementierung der Bezahlkarten ist ein detaillierter Artikel auf www.n-tv.de zu finden.