Ein atemberaubendes Geschwindigkeitsspektakel fand im Landkreis Bernkastel-Wittlich statt, als ein Mann mit einem riesigen E-Scooter sage und schreibe 100 Stundenkilometer erreichte! Die Situation eskalierte zu einer wilden Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Unglaublich, aber wahr – E-Scooter dürfen in Deutschland lediglich auf maximal 20 Stundenkilometern fahren!
Die E-Scooter-Vorschriften sind eindeutig!
Mirco Hillmann vom ADAC Mittelrhein klärt auf: „Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) ist klar. Mehr als 20 km/h sind auf deutschen Straßen einfach nicht erlaubt.“ Trotz der Verfügbarkeit von überdurchschnittlich schnellen E-Scootern, einige angeblich bis zu 160 Stundenkilometer, ist hierzulande kein einziges Modell mit einer Betriebs- und Straßenzulassung ausgestattet. Und ja, selbst mit einem Helm und Motorradkleidung würde man mit diesen Turbo-Geräten nicht durchkommen – das Gesetz lässt sich nicht überlisten!
Die Polizei musste zuerst feststellen, ob der Fahrer einen speziellen Führerschein benötigte. Hillmann bestätigt: „Ja, aber nur für Modelle, die bis 20 km/h zugelassen sind. Alles darüber ist illegal!“ Ein Fakt, der bei vielen Nutzern unbekannt zu sein scheint. Wer den Kauf eines legalen E-Scooters in Betracht zieht, kann jedoch aufatmen – reguläre E-Scooter benötigen keinen Führerschein, sie sind jedoch auf 20 km/h gedrosselt und damit vollkommen legal.
Im Gegensatz zu E-Bikes, die maximal 25 km/h erreichen dürfen, gibt es hier einige Unterschiede. E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung zählen als Fahrräder und erfordern keinen Führerschein. E-Bikes ohne Tretunterstützung hingegen werden als Mofas eingeschätzt, für die man mindestens einen Mofa-Schein benötigt. Klare Regeln, die die Sicherheit auf den Straßen erhöhen sollen, auch wenn eine Helmpflicht für E-Scooter nicht existiert – Hillmann empfiehlt dringend, trotzdem einen zu tragen. Schließlich könnte dies im Ernstfall Leben retten!
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