Bad Kreuznach

Schnell unterwegs: Mofafahrer trotz Drosselung mit 60 km/h unterwegs

Am 30. August 2024 wurde in Bingen ein 44-jähriger Fahrer eines Motorrollers bei einer Verkehrskontrolle überführt, da er mit einer Geschwindigkeit von knapp 60 km/h unterwegs war, obwohl er nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besaß und der Roller illegal entdrosselt war, was nun rechtliche Konsequenzen für ihn nach sich zieht.

Von Polizeiinspektion Bingen (ots)

In der Nacht zum 30. August 2024, gegen 03:10 Uhr, führte eine Polizeistreife der Inspektion Bingen eine Routineverkehrskontrolle durch, die zu überraschenden Ergebnissen führte. Bei der Kontrolle eines 44-jährigen Mannes, der einen Motorroller fuhr, stellte sich heraus, dass der Fahrer illegal unterwegs war.

Der Kontrolleur bemerkte bereits während der Verfolgung, dass der Motorroller mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h fuhr, was die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Mofas überschreitet. Der Fahrer, im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, versicherte den Polizisten jedoch, dass sein Roller ordnungsgemäß auf die erlaubte Geschwindigkeit gedrosselt sei. Diese Aussage sollte sich als irreführend erweisen.

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Technische Manipulation entdeckt

Bei der Überprüfung des Fahrzeuges fanden die Beamten ein Funkmodul am Schlüssel des Motorrollers, das zur Betätigung einer elektrischen Drossel eingesetzt wird. Dies ließ darauf schließen, dass der Roller nicht den Vorschriften entsprach, da er mit Hilfe dieses Moduls entdrosselt werden konnte. Nach der Betätigung des Moduls stellte sich heraus, dass der Motorroller eine Geschwindigkeit von fast 60 km/h erreichen konnte. Diese Manipulation ist nicht nur illegal, sondern gefährdet auch die Sicherheit im Straßenverkehr.

Infolgedessen zog die Polizei sowohl die Betriebserlaubnis des Motorrollers als auch das Kennzeichen ein. Der Fahrer zeigte sich reuig und muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, was erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Solche Vorfälle sind nicht nur von rechtlicher Bedeutung, sondern werfen auch ein Licht auf ein größeres Problem: Technische Manipulationen an Fahrzeugen sind ein ernstzunehmendes Anliegen. Diese Machenschaften untergraben nicht nur die Straßenverkehrsordnung, sondern können durch erhöhte Geschwindigkeiten und unkontrollierte Fahrverhalten auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und technische Veränderungen an Fahrzeugen nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Die Sicherheit aller auf den Straßen ist ein Gemeinschaftsanspruch, und jedes illegale Verhalten kann weitreichende Folgen haben.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Polizeiinspektion Bingen jederzeit zur Verfügung:

Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
ots.de/vPCp5a

Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell

– NAG

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