Der Bad Kreuznacher Oberbürgermeister Emanuel Letz hat sich zur hitzigen Debatte über die Sanierung der Götzenfelsbrücke in Norheim geäußert. In einer klaren Antwort auf die Anfrage des Stadtratmitglieds Stefan Butz stellte Letz fest, dass die bisherigen Medienberichte über die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Bad Kreuznach nicht der Wahrheit entsprechen. Insbesondere widersprach er der Behauptung, die Stadt sei nicht mehr an einen Vertrag aus dem Jahr 1983 gebunden. „Das haben wir zu keinem Zeitpunkt gesagt“, betonte Letz eindringlich.
Die Situation ist alles andere als klar: Letz stellte klar, dass die Stadt Bad Kreuznach als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg verpflichtet ist, sich an den Unterhaltungs- und Sanierungskosten zu beteiligen. Doch die Rechtslage ist komplex. Es gibt keine Rechtsnachfolge der damaligen Verbandsgemeindekanalwerke, und die Stadt hat mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung nicht auch die Verantwortung für die alten Verträge übernommen. Diese rechtlichen Unklarheiten führen zu einem Streit über die Höhe der Kostenübernahme, die seit einiger Zeit zwischen den beteiligten Parteien diskutiert wird.
Neuer Vertrag gefordert
Die Ortsgemeinde Norheim bleibt als einzige noch bestehende Instanz der Zweckvereinbarung aus 1983, und Letz fordert eine neue vertragliche Grundlage für die Sanierung. „Wir haben bereits ein erstes Gespräch dazu geführt“, sagte er. Die Stadt Bad Kreuznach drängt auf eine Klärung, um die Sanierung der Götzenfelsbrücke voranzutreiben und die finanziellen Verpflichtungen eindeutig zu regeln. Die Situation bleibt angespannt, und die nächsten Schritte sind entscheidend für die Zukunft der Brücke.