Bad Dürkheim

Neue Regeln gegen Schweinepest: Was Gerolsheim jetzt erwartet!

Alarm im Landkreis Bad Dürkheim! Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Gerolsheim müssen neue, strengere Regeln im Kampf gegen das Virus beachtet werden – was bedeutet das für Jäger und Fleischhandel?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist ein ernstzunehmendes Problem, das die Tierhaltung und den Fleischhandel beeinflusst. Um der Ausbreitung dieser Viruserkrankung entgegenzuwirken, hat die Kreisverwaltung in Bad Dürkheim neue Regelungen erlassen, die seit August in Kraft sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, sowohl die Gesundheit der Tiere zu schützen als auch die nötige Klarheit in den bestehenden Regelungen zu schaffen.

Im August wurden drei Fälle von Infektionen bei einer kleinen Zucht in Gerolsheim festgestellt. Diese Entdeckung führte zur Einrichtung einer neuen Sperrzone der Kategorie III. Diese Zone erstreckt sich über einen zehn Kilometer breiten Radius um Gerolsheim und bringt wesentlich verschärfte Regeln für den Handel mit Fleisch sowie die Jagd mit sich. Ziel ist es, die Verbreitung der ASP zu verhindern und betroffene Bereiche unter Kontrolle zu halten.

Neu strukturierte Sperrzonen

Vor den neuen Regelungen gab es Unklarheiten, da einige Gemeinden sowohl in der Sperrzone I als auch in der Kategorie III lagen. Um diese Verwirrung zu beseitigen, wurden diese Gemeinden nun ausschließlich der Sperrzone III zugeordnet. Der Kreis erklärt, dass dies hilft, die geltenden Bestimmungen deutlich zu machen.

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In der weniger strengen Sperrzone I ist es erlaubte, Wildschweine oder deren Fleisch in kleinen Mengen zu vermarkten. Diese Vermarktung erfolgt direkt an den Endverbraucher sowie an lokale Einzelhändler, die das Fleisch ebenfalls direkt an die Kunden abgeben. Wichtig ist hier, dass für den Verkauf ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist, das bestätigt, dass das Fleisch frei von dem Schweinepest-Erreger ist.

Eine bemerkenswerte Ergänzung der neuen Regelungen betrifft die Begleitung bei der Jagd. Suchhundeteams, die speziell dafür ausgebildet sind, Wildschweinkadaver zu finden, erhalten nun Unterstützung von einem Jagdpächter oder einem Jäger. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Hunde-Teams bei möglichen Wildschweinangriffen Schutz zu bieten. Zudem können kranke Tiere sofort erlegt werden, wenn sie bei der Sichtung entdeckt werden, was auch zur Kontrolle der ASP beitragen kann.

Die Kreisverwaltung betont die Wichtigkeit dieser Maßnahmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten über die aktuellen Bestimmungen informiert sind. Die Entwicklung dieser neuen Regelungen ist entscheidend für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und für den Schutz von Schweinebeständen in der Region.

Zusätzliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Website des Kreises Bad Dürkheim unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.

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