Mainz (ots)
Im Zeitraum vom 11. bis 18. September 2024 fanden in Deutschland umfassende Aktionstage zum Gewässer- und Umweltschutz, auch bekannt als BAGU, statt. Diese bundesweiten Tage wurden unter der Leitung der Wasserschutzpolizei Bremen organisiert und zielten darauf ab, die Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Schifffahrt zu überprüfen. Alle Bundesländer waren aktiv an diesen Kontrollen beteiligt und setzten einen klaren Fokus auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz war ebenfalls Teil dieser Initiative und koordiniert ihre Kontrollen insbesondere auf die Abwässer in der Fahrgastschifffahrt, die Kontrolle von Containern und die Überwachung von Abfalltransporten. Dabei wurden sowohl die Bundeswasserstraßen, insbesondere der Rhein und die Mosel, als auch die Hafengebiete genau ins Visier genommen, um mögliche Verstöße zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Kontrollergebnisse in Rheinland-Pfalz
Im Zuge dieser Kontrollwoche führte die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz insgesamt 32 Kontrollen an Hafenanlagen und Binnenschiffen durch. Dabei wurden 18 Verstöße festgestellt. Die Konsequenzen waren deutlich: Es kam zu vier Strafanzeigen, 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 14 Mängelberichten. Besonders auffällig waren die Verstöße gegen das CDNI-Übereinkommen, das die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rheinschifffahrt regelt.
So wurde auf der Mosel etwa bei einer Überprüfung eines Fahrgastkabinenschiffes entdeckt, dass zwei Toiletten nicht korrekt an die bordeigene Kläranlage angeschlossen waren. Stattdessen liefen die Abwässer direkt in die Wasserstraße, was nicht nur umwelttechnisch bedenklich ist, sondern auch gegen mehrere Vorschriften verstößt.
Ein weiterer Fall ereignete sich in Koblenz, wo bei einer Kontrollen an einem Fahrgastschiff festgestellt wurde, dass die Abwassereinleitung in den Rhein die Grenzwerte weitaus überschritt. Dies führte zur Eröffnung eines Strafverfahrens sowie zu einem Einleiteverbot, das die betreffende Kläranlage verplombte. Auch beim Überprüfen eines Fahrgasttagesschiffes fiel auf, dass das ausgestellte Schiffsattest längst abgelaufen war, was zu weiteren Mängeln im Sicherheitsplan und zur Feststellung eines nicht einsatzbereiten, verwahrlosten Beibootes führte.
Besonders alarmierend war, dass bei der Prüfung der Abwassersysteme festgestellt wurde, dass Abwässer aus verschiedenen Bereichen des Schiffs, darunter Personaltoilette und Küche, illegal in den Rhein geleitet wurden. Der Schiffsführer erhielt daraufhin ein Weiterfahrtverbot, und das Gesundheitsamt führte nachfolgend eine Kontrolle durch, bei der erhebliche Hygienemängel im Küchen- und Thekenbereich entdeckt wurden. Glücklicherweise konnten schwerwiegende Maßnahmen, wie die Schließung der betroffenen Bereiche, vermieden werden, da zu diesem Zeitpunkt keine Fahrgäste befördert wurden.
Ziele und Ausblick der Aktionstage
Die Ergebnisse der Kontrollen verdeutlichen die Dringlichkeit und Notwendigkeit solcher Aktionstage. Sie zeigen, dass die Einhaltung des Gewässer- und Umweltschutzes von zentraler Bedeutung ist, um die Gesundheit der Gewässer in Deutschland zu schützen. Aus den Feststellungen ergeben sich klare Handlungsanweisungen, um die Umwelt- und Gewässerschutzstandards langfristig zu verbessern.
Die zuständigen Behörden möchten auch in Zukunft die länderübergreifenden Kontrollen fortsetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schifffahrt einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leistet und sowohl die Vorschriften eingehalten als auch potenzielle Gefahren für die Gewässer frühzeitig erkannt werden. Die BAGU-Aktionstage sind daher nicht nur eine Reaktion auf bestehende Probleme, sondern auch ein Teil einer längerfristigen Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes in Deutschland.
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