Ein revolutionärer Wandel in der Physiotherapie hat am 1. November begonnen! Ab sofort dürfen Physiotherapeuten in Deutschland Blankoverordnungen für Behandlungen des Schultergelenks annehmen. Diese bahnbrechende Neuerung, die durch einen Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapieverbänden ermöglicht wurde, verspricht eine individuelle und flexiblere Therapie für Patienten.
Was genau bedeutet das? Oliver Brinkmann, ein erfahrener Physiotherapeut aus Höxter, erklärt: „Erstmalig dürfen wir physiotherapeutische Diagnosen stellen und maßgeschneiderte Therapiepläne entwickeln.“ Anstatt dass Ärzte die Anzahl der Therapieeinheiten festlegen, stellen sie lediglich eine Grunddiagnose aus. Die Physiotherapeuten entscheiden nun selbst über die Art, Frequenz und Dauer der Behandlung – und das für bis zu 16 Wochen! Diese Freiheit soll nicht nur die Ärzte entlasten, sondern auch die Behandlungsqualität durch eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Patienten verbessern.
Flexibilität und Verantwortung
Die Therapieplanung wird jedoch durch ein Ampelmodell reguliert, das die Anzahl der Behandlungen überwacht. Solange alles im „grünen Bereich“ bleibt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten vollständig. Bei Überschreitung der festgelegten Grenzen sinkt die Kostenübernahme auf 91 Prozent. Ende 2025 wird eine Auswertung des Projekts erfolgen, um gegebenenfalls die Blankoverordnung auf andere Diagnosegruppen auszuweiten.
Die neue Regelung bringt auch eine höhere Verantwortung für die Physiotherapeuten mit sich. Frank Kleibrink aus Brakel betont: „Wir sind ausgebildet, physiotherapeutische Diagnosen zu stellen und Funktionsanalysen durchzuführen.“ Doch diese Verantwortung könnte auch höhere Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung nach sich ziehen und den bürokratischen Aufwand in den Praxen erhöhen. Oliver Brinkmann setzt auf technische Unterstützung, um die Dokumentation der Behandlungen zu optimieren und rechtliche Absicherung zu gewährleisten.