Ein richtungsweisendes Urteil erschüttert die Gerichte in Frankfurt (Oder)! Am 4. April 2024 hat die 4. Strafkammer des Landgerichts die bisherige Entscheidung über mehrere Drogenvergehen über den Haufen geworfen und den Verurteilten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Dies bedeutet eine Änderung der ursprünglichen Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten, die am 11. August 2021 verhängt worden war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legte sofortige Beschwerde ein, um eine Neubewertung der Einzelstrafen aufgrund des neuen Cannabisgesetzes zu erreichen.
Behörde gegen Gericht
Das Landgericht hatte die Einzelstrafen für den Besitz von Betäubungsmitteln, die nun nicht mehr strafbar sind, erlassen. Dazu zählen zwei kleinere Mengen Marihuana, die der Verurteilte besaß. Die Staatsanwaltschaft sieht hierin einen Fehler und fordert die Aufhebung der zwei erlassenen Einzelstrafen, um die ursprüngliche Strafe auf fünf Jahre und fünf Monate festzusetzen. Dabei beruft sie sich auf die Neuregelungen des Cannabisgesetzes und die damit verbundenen rechtlichen Änderungen.
Die neuen Bestimmungen, die seit dem 1. April 2024 in Kraft sind, machen klar, dass die angemessenen Grenzwerte für den Besitz von Cannabis jetzt unterhalb der zuvor gängigen Mengen liegen. Während die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidungen anstrebt, mischt sich die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ein und unterstützt die Bemühungen, die Gesamtstrafe neu festzulegen.
Die Verhandlungsführung
Das Landgericht steht vor der Herausforderung, diese komplexe rechtliche Situation zu bewältigen. Eine fehlerhafte Neubewertung könnte nicht nur das aktuelle Urteil gefährden, sondern auch zu Ungleichbehandlungen zwischen Verurteilten führen, die ähnliche Taten begangen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln – im Zentrum steht die Frage, ob die erlassenen Strafen tatsächlich rechtlich haltbar sind, oder ob ein gerechtes Urteil im Kontext des neuen Cannabisgesetzes notwendig ist!