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Rentensteuern: Was Sie als Rentner bei 1300 Euro monatlich beachten müssen!

München – Der Traum vom ruhigen Ruhestand wird für viele Rentner in Deutschland durch Steuerpflichten getrübt! Auf ihre monatliche Rente wird ein Teil an den Staat abgeführt, auch wenn sie sich auf ihre hart erarbeiteten Gelder freuen. Aber wie viel bleibt von den 1300 Euro brutto, die Rentner im Monat erhalten?

Das böse Erwachen kommt für viele: Ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024 bedeutet, dass Rentner erst dann Steuern zahlen müssen, wenn ihre Einkommen diesen Betrag übersteigen. Doch es wird noch komplizierter! Der persönliche Rentenfreibetrag, der den steuerfreien Teil der Rente angibt, ist ein entscheidender Faktor. Er hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und wird für Neurentner von Jahr zu Jahr kleiner. Beispielsweise können Rentner, die 2005 in Rente gingen, 50 Prozent als Freibetrag in Anspruch nehmen, während es für 2024er-Rentner nur noch 17 Prozent sind – das ist ein echter Schlag ins Gesicht!

Steuerpflicht bei 1300 Euro Rente: Was ist zu beachten?

Nehmen wir an, eine alleinstehende Rentnerin bekommt ab 1. Januar 2024 ihre Rente von 1300 Euro monatlich, was auf eine jährliche Bruttorente von 15.600 Euro hinausläuft. Dank ihres Rentenfreibetrags von 17 Prozent bleiben 2652 Euro steuerfrei, aber die restlichen 12.948 Euro sind zu versteuern. Und hier wird’s knifflig: Vom steuerpflichtigen Betrag müssen noch etwa 11,5 Prozent für Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. So landet die Rentnerin mit einem steuerpflichtigen Einkommen von etwa 11.010 Euro, das unter dem Grundfreibetrag liegt – eine Steuerpflicht entfällt also!

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Doch die Sorgen sind nicht unbegründet! Bei einer Rentenerhöhung könnte die Rentnerin in Schwierigkeiten geraten, wenn ihr Einkommen steigt, denn obwohl der Rentenfreibetrag gleich bleibt, könnte das steuerpflichtige Einkommen dennoch über die Freigrenze klettern. Aber keine Panik: Steuerexperten beruhigen, dass in vielen Fällen auch der steuerliche Grundfreibetrag angehoben wird. Trotz aller Sorgen um Steuerabgaben bleibt also abzuwarten, wie die Finanzämter in Zukunft reagieren werden!

Quelle/Referenz
kreis-anzeiger.de

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