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Rechtsstreit um TSB-Sportgelände: Teilurteil sorgt für Aufregung in Gmünd

In Schwäbisch Gmünd entfaltet sich ein Rechtsstreit, der sich um den Verkauf des ehemaligen Sportgeländes des TSB Gmünd in der Oststadt dreht. Zwei Verfahren vor der Zivilkammer des Ellwanger Landgerichts sind derzeit im Gange, und ein kürzlich gefälltes Teilurteil sorgt für hitzige Diskussionen innerhalb des Vereins. Der Vorstand steht vor der Entscheidung, ob er das Urteil akzeptiert oder in die nächste Instanz geht.

Michael Hieber, Vorstandsmitglied des TSB, äußerte sich zu dem Urteil und stellte insbesondere die Frage, warum zusätzliche Zeugen, die der Verein benannt hatte, vor der Urteilsprechung nicht angehört wurden. Zudem gibt es Unklarheiten darüber, warum das Vorstandsteam im Jahr 2019 nicht über ein angebliches Angebot in Höhe von 12,5 Millionen Euro informiert wurde. Diese Information kam erst ans Licht, als Planer Christof Preiß im Verlauf des Rechtsstreits zusätzliche Unterlagen einreichte. Hieber betont, dass dieses Angebot, unabhängig von seiner Seriosität, dem Vorstand hätte präsentiert werden müssen.

Die Bedeutung des Angebots

In der Sitzung der 2. Zivilkammer des Landgerichts im Juni war das Thema des 12,5 Millionen Euro Angebots von zentraler Bedeutung. Ein damals geladener Zeuge, der Geschäftsführer des Stuttgarter bpd-Büros, bestätigte, dass sein Unternehmen zunächst ein solches Angebot abgegeben hatte, bevor es Monate später reduziert wurde. Der Zeuge verwies auf ein Bodengutachten, das ergeben hatte, dass die Verwertbarkeit des Grundstücks geringer war als ursprünglich angenommen. Diese Situation wirft Fragen auf, da dem Gericht zufolge die Klärung über die Beteiligung der Beklagten am Verkaufsprozess für eine endgültige Entscheidung nicht relevant war.

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Der TSB Gmünd erhebt Schadensersatzansprüche gegen Christof Preiß sowie andere beteiligte Parteien, um eine Summe von 4,35 Millionen Euro, die sich aus der Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem potenziellen Verkaufspreis ergibt. Der Verein argumentiert, dass er letztendlich nur 8,2 Millionen Euro für das Gelände erzielen konnte, obwohl die Angebote deutlich höher waren.

Das Urteil des Landgerichts wurde von Preiß als Bestätigung seiner Position gedeutet, jedoch zeigt Hieber, dass der Verein ebenfalls an einer Lösung interessiert ist. „Wir sind jederzeit kompromissbereit“, erklärt er, verwahrt sich jedoch gegen die Darstellung Preiß’ in dieser Angelegenheit.

Offene Forderungen und rechtliche Auseinandersetzungen

Eine weitere wichtige Entwicklung in diesem Fall ist Preiß’ Honorarforderung in Höhe von 3,2 Millionen Euro, die er für seine Dienstleistungen zur Bebaubarkeit des Grundstücks erhebt. Hieber macht deutlich, dass diese Forderung für den Verein nicht nachvollziehbar ist. Auch die juristische Begleitung durch Rechtsanwalt Werner Deininger, der rund 450.000 Euro für seine Arbeit an den Verkaufsverhandlungen fordert, zieht die Aufmerksamkeit auf sich.

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Zusammengefasst geht es in diesem komplexen Streit nicht nur um den Ausgang des Verkaufsprozesses, sondern auch um grundlegende Fragen der Transparenz und der Fairness innerhalb der Vereinsführung. Das Teilurteil hat einen Rahmen geschaffen, der weitere Verhandlungen und möglicherweise neue Entwicklungen in der Sache erwarten lässt.

Für detailliertere Informationen zu diesem Thema können weitere Analysen und Berichte hier auf www.gmuender-tagespost.de nachgelesen werden.

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